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GEMA erhebt Musterklage gegen KI-Anbieter

Die GEMA hat als erste Verwertungsgesellschaft weltweit eine Klage wegen unlizenzierter Nutzung von geschützten Musikwerken gegen einen amerikanischen Anbieter von Systemen generativer Künstlicher Intelligenz (KI) erhoben.

14.11.2024 9:00
red05
GEMA

Konkret geht es um das US-amerikanische Unternehmen OpenAI, den Betreiber autogenerativer Chatbot-Systeme. Die GEMA wirft OpenAI vor, geschützte Songtexte von deutschen Urhebern wiederzugeben, ohne dafür Lizenzen erworben beziehungsweise die Urheber der genutzten Werke vergütet zu haben. Das Verfahren dient dazu nachzuweisen, dass OpenAI systematisch das Repertoire der GEMA verwendet, um seine Systeme zu trainieren.

OpenAI strebt 5 Mrd. Dollar Umsatz an

OpenAI hat sich zum weltweit führenden Anbieter im Bereich generativer KI entwickelt und erwirtschaftet mittlerweile Umsätze in Höhe von mehr als 2 Milliarden Dollar jährlich. Im Jahr 2024 strebt das Unternehmen Umsätze von bis zu 5 Milliarden Dollar an. Das KI-gestützte Sprachsystem ChatGPT wurde unter anderem auch mit urheberrechtlich geschützten Texten trainiert, darunter Songtexte aus dem Repertoire der rund 95.000 GEMA Mitglieder. Vergütet werden sie für die Nutzung ihrer Werke bislang nicht.

Bewusste Urheberrechtsverletzungen

Die GEMA hat daher zur Durchsetzung der Ansprüche ihrer Mitglieder beim Landgericht München am 13. November 2024 eine Klage gegen die amerikanische Muttergesellschaft, OpenAI, L.L.C., sowie gegen OpenAI Ireland Ltd., die Betreiberin des Chatbots in Europa, eingereicht. Gegenstand der Klage ist die unlizenzierte Wiedergabe der Songtexte im Chatbot. Während andere Internetdienste für die Verwendung der Texte Lizenzvergütungen für die Urheber zahlen, bedient sich OpenAI systematisch unter bewusster Inkaufnahme von Urheberrechtsverletzungen an den Inhalten. Eine gerechte Entlohnung wird so umgangen.

KI-Charta mit zehn Kernprinzipien

Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Ralf Weigand sagt: „Letzte Woche haben wir mit der KI-Charta der GEMA deutlich gemacht, dass menschliche kreative Leistungen nicht als Gratisvorlage für die Angebote der KI-Anbieter in einer zutiefst wirtschaftlichen Verwertungskette dienen dürfen. Ebenso können wir nicht hinnehmen, dass im Output der Chatbots Urheberrechtsverletzungen vorkommen. Die Klage der GEMA setzt ein wichtiges Zeichen: Es geht um die Lebensgrundlage von uns Kreativschaffenden.“ Die KI-Charta umfasst zehn Kernprinzipien wie den Schutz des geistigen Eigentums, die faire Beteiligung der Kreativschaffenden an der Wertschöpfung, Nachhaltigkeit sowie Transparenz und Verantwortung der Kl-Anbieter.

Model wurde schon vorgestellt

Die GEMA hat bereitsEnde September ein Lizenzmodell für generative KI vorgestellt. Ziel ist die faire Beteiligung von Musikschaffenden, wenn ihre Werke beim Training der Systeme, bei der Generierung neuer KI-Songs oder als Teil von KI-generierten Musikinhalten weiterverwendet werden. Bereits in der Vergangenheit hatte die GEMA die Betreiber von KI-Modellen und Systemen schriftlich darauf hingewiesen, dass sie für die Nutzung der GEMA Werke eine Lizenz erwerben müssen.

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