Salzburger Festspiele mahnen Kulturjournalist ab
Berichterstattung des Bloggers Axel Brüggemann über die Festspiel-Intendanz stößt sauer auf.
Der Kulturjournalist Axel Brüggemann ist mit “Abmahnungen” vonseiten des Salzburger Festspielfonds und des Festspiel-Intendanten Markus Hinterhäuser konfrontiert. Der Streitwert beträgt 70.000 Euro bzw. 30.000 Euro, schrieb Brüggemann am Montag im Onlinemedium “BackstageClassical”. Verschickt wurden sie, nachdem er kritisch berichtet hatte – wobei auch Fehler passiert seien, wie er zugesteht. Die Salzburger Festspiele hielten fest, das weitere Vorgehen gegen Brüggemann zu prüfen. Aus diesem Grund benenne man auch die abgemahnten Äußerungen nicht.
Showdown vor Gericht fraglich
Brüggemanns Anwalt Christopher Langlotz wie auch die Salzburger Festspiele teilten der APA auf Anfrage mit, dass sich die Abmahnungen auf zwei Texte beziehen, die auf BackstageClassical.com erschienen sind. Insgesamt betrafen diese zehn Punkte, wobei Brüggemann sich in drei Punkten bereits zur Unterlassung verpflichtet habe. Somit werde er die betreffenden Aussagen nicht mehr öffentlich wiederholen. Damit sei Brüggemann den Abmahnern aber “so weit entgegengekommen, wie es ihm möglich war”, sagt Langlotz. Ob es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, liege damit allein in der Hand des Salzburger Festspielfonds und von Hinterhäuser. Der Anwalt und Brüggemann hoffen jedoch, dass es nicht dazu kommt und “der Salzburger Festspielfonds die Freiheit auch einer kritischen Berichterstattung respektiert”.
Abmahnung für kritischen Journalist
“Ich glaube fest daran, dass Journalismus nur eine Chance hat, wenn man Fehler eingesteht (was im aktuellen Fall auch geschehen ist), gleichzeitig aber auch für seine Haltung kämpft. Und ich finde es wichtig, dass strittige Fragen im Zweifelsfall von Gerichten verhandelt und entschieden werden”, schrieb Brüggemann, der vermutet, dass es bei den Abmahnungen auch darum gehe, ihm die Berichterstattung zu erschweren. Überhaupt zeigt er sich überrascht, wie “dünnhäutig” Hinterhäuser mittlerweile auf Kritik an seiner Arbeit reagiere. “Ich habe das als Kulturjournalist in dieser Form noch von keinem Intendanten erlebt”, so Brüggemann.
Brüggemann bittet um Unterstützung
Der Journalist weist darauf hin, dass freie Journalistinnen und Journalisten oder junge Seiten wie “BackstageClassical” nach derartigen rechtlichen Angriffen oft allein schon aus Kostengründen auf eine Verteidigung verzichten und “gleich nach der ersten Anwaltspost” einknicken. “Das aber würde jede Form des kritischen Journalismus demontieren. Gerade die Kultur mit ihren oft hohen moralischen Ansprüchen muss eine freie und gerecht Diskussionskultur aufrecht erhalten”, meint Brüggemann und bittet um Unterstützung in Form von Spenden, um seine Standpunkte – notfalls auch vor Gericht – zu verteidigen.
(APA/red)
Pressefreiheit
Pressefreiheit bezeichnet das Grundrecht von Medien, Informationen und Meinungen frei und ohne staatliche Zensur oder Einmischung zu verbreiten und zu veröffentlichen.