Privatsender verordnen sich KI-Leitlinien
Sie sollen Orientierung geben und den vertrauenswürdigen Umgang mit KI aufzeigen.
Geregelt wird etwa, dass mit Unterstützung von generativer KI erstellte Inhalte vor Veröffentlichung stets durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geprüft werden müssen (“human-in-the-loop”).
Die Leitlinien sollen das europäische KI-Gesetz, dessen Verpflichtungen erst schrittweise im Lauf der nächsten drei Jahre in Geltung treten, ergänzen. Prinzipiell bekennen sich die Privatsender (VÖP) zu einem offenen und zugleich kritischen Umgang mit KI. KI könne die Arbeit vereinfachen und Ergebnisse verbessern. Es sei aber klar, dass der Einsatz von KI im Bereich der Programmgestaltung besondere Risiken in Bezug auf die Qualität der Inhalte und das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer aufweise. Daher sollen KI-Werkzeuge gründlich getestet werden, bevor sie Verwendung finden. Ausgenommen von einer menschlichen Vorabprüfung sind etwa KI-gestützte Formatumwandlungen – wie etwa von Sprache zu Text.
In puncto Transparenz heißt es in der Leitlinie, dass man insbesondere den Einsatz von generativer KI kenntlich machen werde, wenn dies aus journalistischen Gründen geboten sei. Wenn Stimme, Mimik, Gestik oder ähnliche Daten von Menschen genutzt werden, um KI-Modelle zu trainieren, bestehe ein Bewusstsein über die besondere Verantwortung, die damit einhergehe.
apa