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AK: Netflix zahlt Kunden Vergleich

22.05.2024 11:43
LB
© Adobe Stock

Nach einer Klage der Arbeiterkammer (AK) wegen der Preiserhöhungen durch den Streamingdienst Netflix in den Jahren 2019 und 2020 gibt es nun eine Einigung. Alle betroffenen Kundinnen und Kunden sollten per E-Mail ein Angebot zu einer pauschalen Rückerstattung von Mitgliedsgebühren erhalten – im Wert von 20 oder 30 Euro, je nachdem ob die Person von einer oder beiden Preiserhöhungen betroffen war, berichtete die AK Oberösterreich in einer Presseaussendung am Mittwoch.

Die AK Oberösterreich hatte die Bundesarbeitskammer eingeschalten, diese klagte Netflix. Der Streaminganbieter war an einer gütlichen Einigung interessiert und schlug die Lösung mit den Pauschalbeträgen vor. Dem stimmte die AK zu, sodass weitere langwierige Verfahren vor Gericht vermieden werden konnten. Alle, die dieses Angebot zur einvernehmlichen Bereinigung annehmen, profitieren von einer raschen Rückerstattung ohne bürokratischen Aufwand oder jahrelanges Warten. Sie müssen nur das Rückerstattungsangebot von Netflix in ihrem E-Mail-Postfach annehmen. Für Fragen steht die Hotline der AK Oberösterreich unter der Telefonnummer 0800 800 008 zur Verfügung.

APA/Red.

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Streaming-Dienste sind Online-Plattformen, die Nutzern ermöglichen, Medieninhalte wie Filme, Serien, Musik und Live-Übertragungen in Echtzeit über das Internet abzurufen. Dazu zählen beispielsweise Netflix, Amazon Prime Video, Disney+, YouTube und Spotify.

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