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Wirecard – In Österreich verjähren Ansprüche am 18. Juni

In Deutschland endet Verjährungsfrist mit Jahresende
©unsplash

Wirecard-Geschädigte können ihre Ansprüche in Österreich nur mehr bis zum 18. Juni geltend machen. Da die Eintragung der Ansprüche zusätzliche Kosten verursacht, lohnt sich das für Kleinanleger eher nicht. Allerdings sei es auch möglich, sich der deutschen Sammelklage anzuschließen. Die Frist dafür läuft noch bis Jahresende. Dabei müsse man aber darauf Vertrauen, dass die österreichische Verjährungsfrist nicht zum Tragen kommt, erinnert Anwalt Eric Breiteneder im “Standard”.

In Österreich endet die Verjährungsfrist drei Jahre nach dem öffentlichen Bekanntwerden des Schadens. Die Anmeldung der Forderungen zum Klageregister im deutschen Kapitalanlegermusterverfahren (Kapmug) koste allerdings so viel, dass sich Kleinanleger eher nicht beteiligen. “Rund 200 Geschädigte, die einen Schaden von durchschnittlich 75.000 Euro erlitten haben, gehen diesen Weg”, so Breiteneder in der Montagsausgabe des “Standard”. Schon früher hatte Breiteneder die Anmeldung von Schäden ab Forderungen von 5.000 Euro empfohlen, darunter lohnten sich die Kosten nicht.

APA/Red.

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