Streamingabgabe hängt in Warteschleife
Die geplante Streamingabgabe in Österreich verzögert sich, ein Gesetzesentwurf wird frühestens Ende März erwartet.
Der erwartete Gesetzesentwurf zur Einführung einer Streamingabgabe in Österreich wird später als ursprünglich angekündigt vorliegen. Im Umfeld der Internationale Filmfestspiele Berlin hatte Kulturminister Andreas Babler (SPÖ) im Februar erklärt, dass sich ein Entwurf dem Abschluss nähere und in die Phase der politischen Koordinierung gehen könne. Laut Berichten des Kurier ist dieser Zeitplan jedoch nicht zu halten: Ein konkreter Gesetzesentwurf wird frühestens Ende März 2026 erwartet.
Zielsetzung der Abgabe
Die geplante Streamingabgabe, offiziell auch als Investitionsbeitrag bezeichnet, soll sicherstellen, dass ein Teil der Umsätze internationaler Streamingdienste in die heimische Film‑ und Medienförderung fließt. Damit soll die Finanzierung von Projekten, etwa über Modelle wie „ÖFI+“, stabilisiert oder ausgeweitet werden. Die Abgabe ist Teil größerer Reformüberlegungen zur Unterstützung der Filmwirtschaft nach dem Auslaufen früherer Fördermodelle.
Grund für Verzögerung
Als Grund für die Verzögerung wird vor allem eine Entscheidung genannt, eine Marktanalyse zur wirkungsorientierten Folgenabschätzung durchzuführen. Diese Bewertung sei ein verpflichtender Bestandteil künftiger Gesetzesentwürfe, auch wenn sie im Koordinierungsprozess noch nicht zwingend vorgeschrieben sei und damit den Zeitplan verschiebt. Das Kulturministerium hält jedoch an der Einschätzung fest, sich im vorgesehenen Zeitrahmen zu bewegen.
Koalitionsinterne Debatte
Die Verzögerung hat innerhalb der Bundesregierung zu Rückfragen und Kritik geführt. Das Wirtschaftsministeriumbetont, dass es auf den Entwurf des zuständigen Kulturressorts warte. Umgekehrt wurde im Koalitionsbündnis angedeutet, dass die Abstimmung mit dem eigenen Partner, der ÖVP, noch ausstehe. Über den Grad der Beteiligung weiterer Ressorts an der Ausarbeitung herrscht nach wie vor Uneinigkeit. Sollte der Entwurf wie zuletzt avisiert Ende März vorliegen, steht im weiteren Prozess die politische Koordinierung innerhalb der Regierung, eine Begutachtungsphase sowie die parlamentarische Behandlung an. Ob und in welchem Umfang die Abgabe noch 2026 in Kraft treten kann, bleibt offen.
(red)
