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Reform soll Haftung für Online-Kommentare ändern

Die Bundesregierung will die Haftung für beleidigende Kommentare neu regeln und setzt dabei auf eine außergerichtliche Vorstufe.

08.06.2026 12:42
red04
© Adobe Stock
Ausgangspunkt der Reform ist die derzeitige Rechtslage, nach der Medieninhaber und Nutzer sozialer Netzwerke für beleidigende Kommentare Dritter unter ihren Beiträgen verantwortlich gemacht werden können.

Die Bundesregierung arbeitet an einer Änderung der rechtlichen Bestimmungen für beleidigende Kommentare in sozialen Netzwerken und den Umgang mit missbräuchlichen Abmahnverfahren. Justizministerin Anna Sporrer und Vizekanzler Andreas Babler (beide SPÖ) haben dazu einen Gesetzesvorschlag an die Koalitionspartner ÖVP und NEOS übermittelt. Das geplante Medienrechtsänderungsgesetz befindet sich nun in der politischen Koordinierung und soll rasch in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.

Kritik an bisheriger Rechtslage

Ausgangspunkt der Reform ist die derzeitige Rechtslage, nach der Medieninhaber und Nutzer sozialer Netzwerke für beleidigende Kommentare Dritter unter ihren Beiträgen verantwortlich gemacht werden können. Die Kosten entsprechender Verfahren können auch dann anfallen, wenn die beanstandeten Inhalte bereits vor Einleitung eines Verfahrens freiwillig und umgehend entfernt wurden. Nach Ansicht der Regierung wurde diese Regelung teilweise für gezielte Abmahnwellen genutzt.

Neue Voraussetzung

Der Gesetzesvorschlag sieht künftig eine verpflichtende außergerichtliche Aufforderung vor, bevor ein gerichtlicher Antrag gestellt werden kann. Betroffene sollen Medieninhaber oder Nutzer sozialer Netzwerke zunächst schriftlich auffordern, die beanstandeten Inhalte innerhalb von drei Werktagen zu entfernen, deren weitere Verbreitung zu verhindern oder eine entsprechende Veröffentlichung vorzunehmen. Erst wenn dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird und sich der Antrag als berechtigt erweist, sollen die Kosten des gerichtlichen Verfahrens vom Medieninhaber getragen werden. Die Regelung orientiert sich laut den Initiatoren an bestehenden zivilrechtlichen Bestimmungen zur Kostentragung und soll missbräuchliche Verfahren erschweren.

Schutz vor Missbrauch

Vizekanzler Babler betonte, Betreiber von Seiten würden weiterhin Verantwortung für Inhalte tragen, die auf ihren Plattformen veröffentlicht werden. Dies gelte auch für beleidigende, diffamierende oder Hasskommentare. Gleichzeitig müsse jedoch verhindert werden, dass die bestehende Rechtslage für wirtschaftliche Interessen oder missbräuchliche Verfahren genutzt werde. Justizministerin Sporrer sprach von einer ausgewogenen Lösung. Wer beanstandete Inhalte nach einer entsprechenden Aufforderung rasch entferne oder berichtige, solle nicht mit Verfahrenskosten belastet werden. Zugleich bleibe der Rechtsschutz für Betroffene von Hasspostings erhalten. Nach Ansicht der Ministerin ist es dem Rechtsstaat nicht zuträglich, wenn rechtliche Instrumente zur Gewinnerzielung missbraucht werden. Die Neuregelung solle daher sowohl den Schutz von Betroffenen sichern als auch kleinere Medien und Privatpersonen vor ungerechtfertigten finanziellen Belastungen bewahren.

Reaktionen der Koalitionsparteien

Vonseiten der ÖVP fiel die erste Reaktion zurückhaltend aus. Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll äußerte Zweifel daran, ob die geplanten Änderungen die Verantwortung tatsächlich an der richtigen Stelle verankern. Er verwies darauf, dass Täter weiterhin anonym agieren könnten und daher grundlegende Probleme ungelöst blieben. Die NEOS hatten hingegen selbst eine rasche Anpassung der bestehenden Regelung gefordert. Justizsprecherin Sophie Wotschke betonte, Verantwortung müsse dort angesiedelt werden, wo sie tatsächlich liege. Es sei jedoch problematisch, Personen mit hohen Kosten zu belasten, obwohl sie möglicherweise keine Kenntnis vom Fehlverhalten Dritter gehabt hätten.

(APA/red)

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