Medienvertreter kritisieren Auflagen in Villach-Prozess

Vor dem Terrorprozess in Villach sorgt ein umfassendes Technikverbot für Journalisten für Diskussionen über Medienfreiheit und Sicherheit.

18.05.2026 16:09
red04
© Adobe Stock
Das Gericht begründete die Maßnahmen mit einem umfassenden Sicherheitskonzept für den Prozess.

Eine Woche vor dem Prozess zum Terroranschlag von Villach haben mehrere österreichische Medienorganisationen Einschränkungen für Journalisten kritisiert. Hintergrund sind Sicherheitsauflagen des Gerichts, die unter anderem ein Verbot elektronischer Geräte im Verhandlungssaal vorsehen. Der angeklagte Syrer soll während des Prozesses zudem hinter einer eigens errichteten Glaswand sitzen.

Protest von Chefredakteuren und Medienorganisationen

In einem gemeinsamen Schreiben wandten sich der Verein der Chefredakteure, ORF-News, Puls4 sowie der Presseclub Concordia gegen die vorgesehenen Regelungen. Verständnis äußerten die Organisationen zwar für Einschränkungen bei Film- und Fotoaufnahmen in dem sensiblen Verfahren. Das generelle Verbot von Laptops, Handys und anderen elektronischen Arbeitsgeräten für akkreditierte Medienvertreter sei jedoch „demokratiepolitisch problematisch“ und im internationalen Vergleich ungewöhnlich. Nach Ansicht der Unterzeichner werde dadurch eine zeitnahe und professionelle Berichterstattung erheblich erschwert. Gerade bei Verfahren von großem öffentlichen Interesse müsse eine laufende Information der Bevölkerung möglich sein. Kritik gab es auch daran, dass Journalisten bei den Sicherheitsauflagen nicht anders behandelt würden als andere Besucher.

Mögliche Einschränkung der Medienfreiheit

Die Medienvertreter verwiesen zudem auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Verbot könne einen Eingriff in die durch Artikel 10 geschützte Freiheit der Berichterstattung darstellen. In dem Schreiben wurde das Gericht daher aufgefordert, die Regelung zu überdenken und eine Lösung zu finden, die sowohl Sicherheitsinteressen als auch die Arbeit unabhängiger Medien berücksichtigt.

Gericht verweist auf Sicherheitskonzept

Das Gericht begründete die Maßnahmen mit einem umfassenden Sicherheitskonzept für den Prozess. Ziel sei der Schutz aller Beteiligten, darunter Verfahrensparteien, Besucher und Medienvertreter. Das Verbot von Bild-, Film- und Tonaufnahmen solle insbesondere verhindern, dass Aufnahmen von Geschworenen veröffentlicht werden. Auch die Unterbringung des Angeklagten hinter einer Glaswand diene laut Gericht Sicherheitsaspekten sowie seinem eigenen Schutz. Der Austausch mit seinem Verteidiger sei dennoch jederzeit möglich.

Schwerwiegende Vorwürfe

Dem 23-jährigen syrischen Angeklagten werden Mord, mehrfacher Mordversuch sowie terroristische Straftaten vorgeworfen. Er soll am 15. Februar 2025 in Villach mehrere Passanten mit einem Messer attackiert haben. Ein 14-Jähriger kam dabei ums Leben, fünf weitere Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt. Das Schwurgerichtsverfahren ist für kommenden Mittwoch und Donnerstag angesetzt. Beide Verhandlungstage sind ganztägig geplant.

(APA/red)

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