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Klausel zum Kundendatenabgleich bei Sky Österreich rechtswidrig

Verbraucherschützer waren wegen intransparenter Klauseln vor Gericht gezogen - Urteil ist rechtskräftig
©unsplash

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Klausel zum Kundendatenabgleich bei Sky Österreich Fernsehen GmbH für unzulässig erklärt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Das Urteil ist rechtskräftig, wie aus einer Aussendung des VKI hervorgeht.

Konkret ging es um ein Schreiben vom Mai 2020, in dem Sky ihren Kundinnen und Kunden angekündigt hatte, personenbezogene Adressdaten mit den Daten der Österreichischen Post abgleichen zu wollen. Eine eigene Einwilligung für die Datenweitergabe an die Post wurde dabei nicht eingeholt. Stattdessen hätten die Kunden der Weitergabe der Daten aktiv widersprechen müssen.

Der OGH erklärte dieses Vorgehen als gesetzwidrig. So gehe aus der Klausel nicht hervor, welche Daten der Verbraucherinnen nun tatsächlich an die Post zum Abgleich gegeben wurden. Außerdem seien die Verbraucher nicht ausreichend über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt worden. Der OGH befand die Klausel als intransparent und somit als unzulässig.

Ebenfalls für intransparent erklärte der OGH zwei Datenschutzklauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sky. Eine Klausel sah vor, dass personenbezogene Daten sowie Daten über das Nutzungsverhalten gegebenenfalls an Dritte weitergegeben werden. Unklar blieb dabei aber, welche Daten konkret an wen übermittelt werden. Auch bei einer weiteren Klausel war unklar, welche Kundendaten weitergegeben werden.

APA/Red.

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