„Heute“ wegen Förder-Vergleich gerügt

Laut Presserat stellte „Heute“ Förderungen für „Der Standard“ irreführend dar und verglich sie unausgewogen mit anderen Medien.

22.05.2026 12:07
red04
© APA/ROLAND SCHLAGER
Die Redaktion argumentierte, dass Leser mit den unterschiedlichen Förderinstrumenten im Medienbereich vertraut seien.

Der österreichische Presserat hat einen Beitrag des Mediums Heute beanstandet. In dem Artikel mit dem Titel „‚Standard‘: 3,5 Mio. Förderung“ wurden mehrere Förderbeträge für die Tageszeitung Der Standard zusammengerechnet und als Gesamtsumme dargestellt. Diese Summe wurde mit Förderungen anderer Medien verglichen, wobei dort jeweils nur einzelne Förderungen berücksichtigt wurden. Nach Ansicht des Senats 3 des Presserat Österreich führte diese Vorgehensweise zu einem irreführenden Vergleich.

Unvollständiger Vergleich der Förderungen

Der Presserat kritisierte, dass unterschiedliche Arten der Medienförderung nicht gleich behandelt wurden. Während bei einem Medium mehrere Förderungen addiert wurden, seien bei anderen Medien nur einzelne Fördertöpfe herangezogen worden. Dadurch entstehe ein verzerrtes Bild, das die Vergleichbarkeit der Angaben beeinträchtige. Der Senat sprach in seiner Bewertung davon, dass dadurch ein unzulässiger Vergleich entstanden sei, bei dem „Äpfel mit Birnen“ verglichen würden.

Angaben zu eigenen Förderungen

Im beanstandeten Artikel wurde erwähnt, dass Heute keine klassische Presseförderung erhalte. Im Verfahren wurde jedoch bekannt, dass das Medium Mittel aus der digitalen Transformationsförderung sowie der Qualitätsmedienförderung erhält. Dies wurde vom Chefredakteur im Verfahren eingeräumt, im Artikel selbst jedoch nicht dargestellt. Die Redaktion argumentierte, dass Leser mit den unterschiedlichen Förderinstrumenten im Medienbereich vertraut seien. Zudem wurde betont, dass keine Verpflichtung bestehe, alle Förderungen vollständig darzustellen.

Entscheidung des Presserats

Der Senat 3 folgte dieser Argumentation nicht. Nach seiner Einschätzung entstand durch die Darstellung der Eindruck einer einseitigen und verzerrenden Berichterstattung. Damit sei gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen worden, der Gewissenhaftigkeit und Korrektheit verlangt. Der Presserat forderte Heute auf, die Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.

(APA/red)

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