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“Hass im Netz” – Heimisches Gesetz für NEOS “Rohrkrepierer”

Bisher keine einzige Strafe verhängt - Pochen auf Umsetzung des gesamteuropäischen "Data Services Acts"
©unsplash

Österreichs 2020 beschlossenes Gesetzespaket gegen “Hass im Netz” ist für die NEOS ein “kompletter Rohrkrepierer”. Vize-Klubobmann Nikolaus Scherak sieht sich in dieser Ansicht durch eine Anfragebeantwortung von Ministerin Karoline Edtstadtler (ÖVP) bestärkt. Demnach gab es gemäß dem seit 1. Jänner 2021 geltenden Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) erst zehn Verwaltungsstrafverfahren gegen Plattformen, doch in keinem einzigen konnte eine Strafe verhängt werden.

“Die großen Kommunikationsplattformen weigern sich schlicht und einfach, sich an das Gesetz zu halten”, so Scheraks Fazit angesichts des Umstands, dass etwa Twitter oder Telegram bis dato keine einzige Verpflichtung aus dem Gesetz erfüllt hätten: “Damit war leider zu rechnen. Wir NEOS haben deshalb stets gefordert, dass die Regierung für die wichtige Frage der Plattformregulierung auf die europäische Lösung warten soll statt einen völlig sinnlosen Alleingang zu starten.” Das Gesetz beschäftigt derzeit auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dessen Generalanwalt hat sich zuletzt der Meinung dreier Anbieter von Kommunikationsplattformen mit Sitz in Irland (Google, Meta und TikTok) angeschlossen, dass das nicht pauschal auf sie anwendbar sei. Andernfalls liefe man Gefahr, “die Fragmentierung des Binnenmarkts durch nationale Regelungen zuzulassen”.

Die NEOS kritisierten in diesem Zusammenhang die Regierungsparteien ÖVP und Grüne, denn diesen seien der schöne Schein und die eigene Publicity wichtiger gewesen als eine echte Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger. “Das Resümee nach zwei Jahren Kommunikationsplattformgesetz bestätigt jetzt eindrücklich, dass man mit einzelstaatlichen Alleingängen nicht weit kommt. Die Regierung sollte daher schleunigst den gesamteuropäischen Data Services Act, der in der Zwischenzeit vorliegt, umsetzen und dafür sorgen, dass Österreich hier nicht säumig wird”, so Scheraks Fazit.

Genau darauf setzt auch Edtstadler. Zwar ortete sie die “weitgehende Einhaltung der Pflichten durch die Plattformen” und hob die Vorreiterrolle Österreichs in dieser Frage hervor. Gleichzeitig betonte sie in der Anfragebeantwortung aber auch: “Da das Internet keine Grenzen kennt, war es mir von Beginn an wichtig auf eine europäische Lösung hinzuwirken. Ich bin daher sehr froh, dass mit der DSA-VO nunmehr eine gesamteuropäische Antwort auf die großen Fragen der Plattformenverantwortlichkeit vorliegt.” In Österreich werde derzeit am entsprechenden Umsetzungsgesetz gearbeitet, es werde “zeitnah” vorliegen.

Das österreichische KoPl-G, das Teil des Gesetzespakets gegen Hass im Netz ist, zielt auf eine Stärkung der Verantwortlichkeit der Anbieter von Sozialen Medien ab, indem es (auch ausländische) Anbieter von solchen Kommunikationsplattformen unter anderem dazu verpflichtet, ein Melde- und Überprüfungsverfahren für rechtswidrige Inhalte einzurichten, regelmäßige Transparenzberichte über den Umgang mit Meldungen zu veröffentlichen sowie im Inland verantwortliche und erreichbare Personen zu bestellen. Die von dem Gesetz erfassten Plattformen unterliegen der Aufsicht durch die Kommunikationsbehörde Austria. Bei Verstößen gegen Verpflichtungen aus dem KoPl-G kann die Kommunikationsbehörde Geldstrafen in der Höhe von bis zu zehn Millionen Euro verhängen.

APA/Red.

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