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Facebook darf Hassreden löschen

Nach Einschätzung des deutschen Bundesgerichtshofs sei das Entfernen entsprechender Postings rechtmäßig.
@Pixabay

Seit dem Frühjahr 2018 verbietet das soziale Netzwerk Hassreden, löscht sie und verhängt auch Kontosperren bei entsprechenden Kommentaren.

Die Löschung sogenannter Hassreden durch Facebook sei nach erster Einschätzung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) rechtmäßig. Seit April 2018 verbietet das soziale Netzwerk Hassreden, löscht sie und verhängt auch Kontosperren bei entsprechenden Kommentaren. Im konkreten Fall klagen zwei Nutzer gegen Facebook, deren als rassistisch eingestufte Kommentare gegen Migranten gelöscht worden waren. Zusätzlich wurden ihre Konten für drei beziehungsweise dreißig Tage gesperrt.

Die Kontoinhaber sehen durch das Vorgehen von Facebook ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Außerdem hätten sie vor den Maßnahmen angehört werden müssen. Sie verweisen auch darauf, dass sie den neuen Geschäftsbedingungen von Facebook nicht wirksam zugestimmt hätten. Die Zustimmung sei nur über ein Anklicken eines Links erfolgt. Hierzu sagte der Vorsitzende Richter, dass die Zustimmung wohl wirksam erteilt sei.

 

PA/Red.

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