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EU vs. Musk

Onlinedienst soll Falschinformationen verbreitet haben - auch "blauer Hacken" wird untersucht.
© Pixabay

Und die Musk-Saga geht weiter. Dieses Mal ist es die EU-Kommission, die gegen den US-Milliardär vorgeht. So wurde jüngst ein formales Verfahren, aufgrund der Verbreitung von Falschinformationen auf der ehemaligen Twitter-Plattform X, eröffnet.

Demzufolge wurden von der Behörde Untersuchungen unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act -DSA) eingeleitet. Dabei soll nicht nur die „Verbreitung illegaler Inhalte“ auf der ehemaligen Twitter-App untersucht werden, sondern auch der “blaue Haken“, welchen man von Instagram, X und Co. kennt. Wie ExtraDienst bereits berichtete, führte Musk ein Abo-Modell ein, um den Einbruch der Werbeeinnahmen nach der Twitter-Übernahme und die daraus entstandenen Verluste zu kompensieren. Als Teil dieses Abonnement-Angebots gibt es nun eben auch die Möglichkeit, dass sich jeder zahlende Nutzer den blauen Haken einfach selbst zulegt.

Ursprünglich – und auf erfolgreicheren Plattformen wie Instagram immer noch – galt dieser Haken als Zeichen der Authentizität für Profile von Institutionen und Prominenten. Inoffiziell steht der Haken jedoch vor allem für Erfolg und Bekanntheit einer Person. So war man damals etwa eine bestimmte Anzahl an Follower Voraussetzung, ob sich jemand mit dem blauen Zeichen schmücken durfte. Mit der Möglichkeit, diesen Haken gegen Bezahlung zu erhalten, braucht ein Nutzer eigentlich nur noch das ausreichende Kleingeld.

Das führt nicht nur dazu, dass Ruhm, Erfolg und Bekanntheit ab nun “gefaked” werden können, sondern auch – und das ist das eigentliche Problem, dass die Identität bekannter Personen ohne viel Aufwand imitiert werden kann.

Inwiefern und ob die blauen Haken auf der Plattform tatsächlich “täuschend” wirken können, will die Kommission laut eigenen Angaben jetzt überprüfen. Außerdem wird vermutet, dass Musk auch nicht ausreichend Daten zu Werbeanzeigen auf seiner Plattform herausgeben. 

Auch die sogenannte Dark Patterns werden untersucht. Dabei handelt es sich um Praktiken, mit denen darauf abgezielt wird, dass die Fähigkeit der Nutzer, eine autonome und informierte Auswahl oder Entscheidung zu treffen, maßgeblich verzerrt oder beeinträchtigt wird.

Nach Angaben der Brüsseler Behörde ist es das erste Verfahren, das aufgrund des neuen Gesetzes gegen eine Online-Plattform durchgeführt wird. Am Ende könnte eine saftige Geldstrafe stehen.

Brüssel hatte X im Oktober bereits wegen der Verbreitung von Falschinformationen im Zusammenhang mit dem Krieg zwischen Israel und der Hamas verwarnt. Große Internetkonzerne sind unter dem Ende August in Kraft getretenen DSA unter anderem verpflichtet, gegen Desinformationen auf ihren Plattformen vorzugehen. Auf X gibt es nach einer Studie der EU-Kommission den größten Anteil solcher Falschinformationen. Kritiker werfen Inhaber Elon Musk vor, seit der Übernahme von Twitter im vergangenen Jahr die Moderation von Inhalten und das Vorgehen gegen Hassrede und Falschinformationen stark zurückgefahren zu haben.

APA/Red.

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