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EU-Parlament für SLAPP-Regelung 

Grenzüberschreitende strategische "SLAPP"-Klagen gegen Journalistinnen und Aktivisten, die sich für Grundrechte einsetzen, sollen schwieriger werden.
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Parlament winkte SLAPP-Richtlinie durch

Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit für die sogenannte SLAPP-Richtlinie gestimmt. Ihr Ziel ist, grenzüberschreitende strategische “SLAPP”-Klagen (Strategic lawsuit against public participation) gegen Journalistinnen und Journalisten sowie Aktivistinnen und Aktivisten, die sich für Grundrechte oder gegen Desinformation einsetzen, zu erschweren.

546 Parlamentarier stimmten für das Gesetz, 47 dagegen und 31 enthielten sich. Die Regelung soll Einzelpersonen und Organisationen, die sich mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse wie Grundrechten, Korruptionsvorwürfen und dem Kampf gegen Desinformation befassen, vor unbegründeten und missbräuchlichen Klagen schützen. Der Schutz gilt für alle grenzüberschreitenden Fälle, außer wenn sowohl Beklagte als auch Klagende aus demselben EU-Land stammen wie das Gericht oder wenn der Fall nur für einen Mitgliedstaat relevant ist.

Unbegründete Klagen können in Zukunft vorzeitig zurückgewiesen werden. Weiters gibt es die Möglichkeit, vom Kläger die Zahlung der geschätzten Verfahrenskosten, einschließlich der Rechtsvertretung des Angeklagten, und Schadenersatz zu verlangen. Das Gericht kann den Klägern, bei denen es sich laut EU-Parlament häufig um Politiker, Unternehmen oder Lobbygruppen handelt, auch Strafen auferlegen, beispielsweise die Zahlung von Schadenersatz.

Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Regeln in ihre nationalen Systeme umzusetzen.

apa

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