EU kritisiert digitale Verlockungen bei Meta
Die EU-Kommission sieht bei Instagram und Facebook Risiken für junge Nutzer und fordert Änderungen von Meta.
Die Europäische Kommission sieht bei den Plattformen Instagram und Facebook mögliche erhebliche Risiken für Kinder und Jugendliche. Nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung kritisiert die Behörde insbesondere Funktionen, die eine lange Nutzung der Dienste begünstigen könnten. Im Mittelpunkt stehen unter anderem personalisierte Empfehlungen, das automatische Abspielen von Videos sowie das sogenannte endlose Scrollen. Dabei werden Nutzern fortlaufend neue Inhalte angezeigt, ohne dass natürliche Unterbrechungen entstehen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass diese Mechanismen die Nutzung der Plattformen verstärken können. Das Verfahren richtet sich gegen den Mutterkonzern Meta. Das Unternehmen muss nun auf die Vorwürfe reagieren. Sollte Meta die Bedenken der EU-Kommission nicht ausräumen oder keine ausreichenden Änderungen umsetzen, könnte eine Geldstrafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Bei Meta könnte dies einem Betrag von mehr als zwölf Milliarden Euro entsprechen.
Kritik an Funktionen von Instagram und Facebook
Die Brüsseler Behörde beanstandet mehrere Gestaltungselemente der Plattformen. Neben dem automatischen Abspielen von Videos und dem endlosen Scrollen stehen auch die Auswahl von Inhalten durch personalisierte Algorithmen sowie wiederkehrende Benachrichtigungen im Fokus. Nach Einschätzung der EU-Kommission können diese Funktionen dazu beitragen, dass Nutzer häufiger auf die Plattformen zurückkehren und länger aktiv bleiben. Besonders kritisch bewertet die Behörde die möglichen Auswirkungen auf Minderjährige.
EU fordert Änderungen beim Jugendschutz
Die bisherigen Maßnahmen von Meta zum Schutz von Kindern und Jugendlichen reichen nach Ansicht der EU-Kommission nicht aus. Zeitbegrenzungen und Pausenfunktionen für junge Nutzer könnten demnach leicht deaktiviert werden. Auch andere Schutzfunktionen seien teilweise nur dann wirksam, wenn Eltern über ausreichende technische Kenntnisse verfügen und diese Einstellungen aktiv nutzen. Die EU-Kommission fordert daher Anpassungen an den Plattformen. Dazu zählen unter anderem eine standardmäßige Abschaltung des endlosen Weiterwischens und des automatischen Videostarts, bessere Möglichkeiten für Bildschirmpausen sowie Änderungen bei den Empfehlungssystemen. Diese sollen weniger stark auf eine möglichst hohe Nutzeraktivität ausgerichtet sein.
Weitere Ermittlungen gegen Meta
Neben der Untersuchung zu möglichen Suchtgefahren läuft gegen Meta ein weiteres EU-Verfahren. Dabei geht es um die Durchsetzung des in den Nutzungsbedingungen festgelegten Mindestalters von 13 Jahren für Instagram und Facebook. Meta kündigte zuletzt an, verstärkt Künstliche Intelligenz einzusetzen, um das Alter von Nutzern auf Instagram, Facebook und Threads genauer zu überprüfen.
Bedeutung für die Debatte um Altersgrenzen
Die Ergebnisse der EU-Untersuchungen könnten auch für die Diskussion über gesetzliche Altersgrenzen bei sozialen Medien eine Rolle spielen. Eine von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte Expertengruppe soll sich mit möglichen Maßnahmen beschäftigen und dürfte dabei auch Erkenntnisse aus den laufenden Verfahren berücksichtigen. Mehrere EU-Staaten sprechen sich für strengere Vorgaben aus. Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich wollen den Zugang zu sozialen Medien für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich einschränken. Die Umsetzung solcher Regelungen ist jedoch von den Vorgaben der EU abhängig. Frankreich musste beispielsweise einen geplanten Gesetzentwurf für ein Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren überarbeiten, nachdem die EU-Kommission Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit EU-Recht geäußert hatte.
Druck auf Meta wächst
Für seine Stellungnahme zu den aktuellen Vorwürfen hat Meta keine feste Frist von der EU-Kommission erhalten. Kritiker bemängeln allerdings, dass Verfahren gegen große digitale Plattformen häufig lange dauern und zu selten zu spürbaren Sanktionen führen. Die Untersuchung zum Jugendschutz bei Meta läuft bereits seit mehr als zwei Jahren. Auch in den USA steht der Konzern wegen möglicher Suchtwirkungen seiner Angebote in der Kritik. Dort verlor Facebook gemeinsam mit der Videoplattform YouTube einen viel beachteten Gerichtsprozess. Eine Klägerin erhielt dabei eine Entschädigung von drei Millionen US-Dollar, wobei 70 Prozent der Zahlung von Meta übernommen werden sollen.
(APA/red)