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Causa Weißmann: Betroffene kündigt Klage an

Nach der Compliance-Prüfung widerspricht die Betroffene den Ergebnissen und will diese juristisch anfechten.

17.04.2026 15:17
red04
© ORF/Thomas Jantzen
Roland Weißmann

Die Auseinandersetzungen rund um den ORF und den zurückgetretenen Generaldirektor Roland Weißmann gehen weiter. Nachdem Weißmann angekündigt hatte, gegen seine Kündigung vorzugehen und Ansprüche in Millionenhöhe geltend zu machen, meldete sich am heutigen Freitag jene Mitarbeiterin zu Wort, die ihm Fehlverhalten vorwirft. In einem Bericht des Magazins „profil“ bekräftigt sie ihre Anschuldigungen und kündigt rechtliche Schritte an.

Betroffene widerspricht Compliance-Ergebnis

Ausgangspunkt der aktuellen Entwicklungen ist eine kürzlich abgeschlossene Compliance-Untersuchung im ORF. Diese kam unter Einbindung externer Juristen zu dem Ergebnis, dass weder strafrechtlich noch im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes eine sexuelle Belästigung festgestellt werden konnte. Zudem sei der Austausch zwischen den Beteiligten nach Einschätzung der Prüfer nicht einseitig unerwünscht gewesen. Die betroffene Frau weist diese Bewertung zurück. Sie spricht weiterhin von sexueller Belästigung und betont, dass es keine Einvernehmlichkeit in einem sexuell konnotierten Zusammenhang gegeben habe. Zwar habe es eine gewisse persönliche Nähe gegeben, diese sei jedoch im beruflichen Kontext entstanden und nicht als Zustimmung zu verstehen.

Juristische Schritte vorbereitet

Die Frau will das Ergebnis der Untersuchung rechtlich anfechten. Unterstützt von ihrer Anwältin bereitet sie laut „profil“ ein außergerichtliches Anspruchsschreiben an den ORF und an Weißmann vor. Darin fordert sie unter anderem Schutzmaßnahmen, die Sicherstellung beruflicher Nachteilefreiheit sowie Schadenersatz in Höhe von 25.000 Euro und die Übernahme entstandener und möglicher zukünftiger Kosten.

ORF verweist auf rechtliche Grundlage

Die interimistische ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher erklärte, sie habe großen Respekt vor der öffentlichen Stellungnahme der Mitarbeiterin in einer belastenden Situation. Gleichzeitig betonte sie, dass die Entscheidungen des ORF auf den Einschätzungen interner und externer Fachleute basieren. Die Compliance-Prüfung sei die maßgebliche Grundlage für das Vorgehen gewesen. Zugleich unterstrich Thurnher, dass rechtliche Bewertungen und persönliche Wahrnehmungen getrennt zu betrachten seien, beide aber ernst genommen werden müssten. Der ORF werde sich zu weiteren rechtlichen Schritten inhaltlich nicht äußern.

Unterschiedliche juristische Einschätzungen

Der Anwalt Weißmanns verwies auf das Ergebnis der Untersuchung und erklärte, es gebe keinen Anlass, dieses infrage zu stellen. Demnach sei weder eine sexuelle Belästigung festgestellt worden noch habe sich die Unerwünschtheit des Verhaltens ausreichend belegen lassen. Demgegenüber äußerte ein Rechtsberater des ORF-Stiftungsrats in der „Presse“ eine gegenteilige Einschätzung. Aus seiner Sicht legen vorliegende Unterlagen nahe, dass sehr wohl eine sexuelle Belästigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes vorliegen könnte. Er kritisierte zudem den bisherigen Umgang mit der Causa. Der Anwalt Weißmanns wies diese Darstellung zurück und betonte, die Ergebnisse der Compliance-Prüfung seien objektiv und würden auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.

(APA/red)

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