Bewerbungsfrist für ORF-Generaldirektion abgelaufen

Eine Findungskommission des ORF-Stiftungsrats entscheidet über die nächste Auswahlrunde im Verfahren zur Generaldirektion.

29.05.2026 12:23
red04
© APA/HARALD SCHNEIDER
Erstmals erfolgt die Bestellung unter den Vorgaben des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFG) sowie eines nationalen Begleitgesetzes.

Etliche Personen haben sich ins Rennen begeben, davon werden aber nicht alle zu Hearings eingeladen.

Findungskommission trifft erste Vorauswahl

Am Montagnachmittag tagt eine Findungskommission des ORF-Stiftungsrats. Sie soll prüfen, welche Bewerber die formalen und inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung erfüllen. Nur wer diese Hürde schafft, kann anschließend von einem der 35 Stiftungsräte für die Wahl am 11. Juni nominiert werden.

Neue rechtliche Vorgaben für das Verfahren

Erstmals erfolgt die Bestellung unter den Vorgaben des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFG) sowie eines nationalen Begleitgesetzes. Der Stiftungsrat ist damit verpflichtet, ein Verfahren sicherzustellen, das transparent, offen, wirksam und nichtdiskriminierend ist. ORF-Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer sagte gegenüber der APA, man habe das Verfahren mit Unterstützung von Experten entsprechend ausgestaltet. Er sehe gute Chancen, dass es gesetzeskonform sei, verwies aber zugleich darauf, dass der Rechtsweg offenstehe.

Öffentliche Hearings geplant

Neben der internen Vorauswahl sind auch öffentliche Formate vorgesehen. Die Kandidaten sollen sich bei einer öffentlichen Präsentation sowie einer Diskussion mit Stiftungs- und Publikumsräten vorstellen. Diese findet am 8. Juni statt und wird auf ORF III und ORF ON übertragen. Bereits davor organisiert das NEOSLab am 2. Juni im Funkhaus Wien ein öffentliches Hearing. Lederer äußerte dazu Kritik und bezeichnete es als problematisch, dass eine parteinahe Akademie ein solches Format ausrichtet.

Wahl im Stiftungsrat am 11. Juni

Die Entscheidung fällt am 11. Juni in einer nicht öffentlichen Sitzung des Stiftungsrats. Dort präsentieren sich die Kandidaten nochmals in Hearings, bevor abgestimmt wird. Im Anschluss müssen die Stiftungsräte ihre Entscheidung begründen. Diese Begründungen werden protokolliert, aber nicht veröffentlicht. Die Stimmabgabe erfolgt geheim, allerdings sind die Stimmzettel namentlich gekennzeichnet. Für die Wahl ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Weitere Schritte nach der Bestellung

Nach der Wahl muss die neue Generaldirektion ein Direktorenteam zusammenstellen, das anschließend vom Stiftungsrat bestätigt wird. Vorgesehen sind bis zu vier zentrale Direktoren und neun Landesdirektoren. Das frühere Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei Landesdirektoren wurde bereits abgeschafft. Es gilt als wahrscheinlich, dass der ursprünglich geplante Termin Ende September nicht gehalten werden kann und vorgezogen wird. Ein neues Datum steht noch nicht fest.

(APA/red)

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