Der EU-Kommission zu Folge, hatte Irland – der europäische Sitz von Apple – dem Unternehmen eine unzulässig niedrige Steuerquote eingeräumt. Dies verletze die Beihilfen-Richtlinien der Staatengemeinschaft.
Eine untere Gerichtsinstanz hatte Apples Einspruch dagegen stattgegeben.
Jetzt kritisiert EuGH-Generalanwalt Giovanni Pitruzzella diverse Rechtsfehler. Er empfahl dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Urteil zugunsten des US-Konzerns aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuüberweisen.
Das Gericht ist an eine Empfehlung zwar nicht gebunden, folgt aber häufig.
APA/Red.