Der Senat 3 des Presserats hat darauf hingewiesen, dass Unfallopfer besonders schutzwürdig sind und bei Berichten Zurückhaltung und Respekt eingefordert. Anlass war die Veröffentlichung von Bildern bzw. eines Videos einer Mitte Februar 2020 in einer Wiener U-Bahn-Station tödlich verunglückten Frau.
Menschenwürde verstorbener Unfallopfer achten
Mehrere Medien hatten Bildmaterial verwendet, auf dem der auf den Gleisen liegende Leichnam zu sehen ist. Trotz Verpixelung lehnt der Senat derartige Veröffentlichungen ab. Die Fotos der Leiche hätten keinen Informationswert, sondern würden lediglich die Sensationsinteressen gewisser Leser befriedigen. Der Senat fordert die Medien dazu auf, die Verbreitung derartiger Bilder in Zukunft zu unterlassen und die Menschenwürde verstorbener Unfallopfer zu achten. Außerdem sei auf den Persönlichkeitsschutz der Hinterbliebenen Rücksicht zu nehmen.
APA/red