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Google im Visier der Schweizer Weko

Die Schweizer Wettbewerbskommission prüft, ob Googles Voreinstellungen bei Smartphones den Wettbewerb einschränken.

14.07.2026 13:13
red04
© Adobe Stock
Auslöser der Untersuchung ist die Tatsache, dass auf einigen Smartphones bei der Ersteinrichtung automatisch die Suchmaschine Google Search festgelegt wird.

Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) untersucht den Umgang von Google mit der voreingestellten Suchmaschine auf bestimmten Mobilgeräten. Das Sekretariat der Behörde hat eine Vorabklärung eröffnet, wie die Weko am heutigen Dienstag mitteilte. Auslöser ist die Tatsache, dass auf einigen Smartphones bei der Ersteinrichtung automatisch die Suchmaschine Google Search festgelegt wird. Eine Möglichkeit, eine andere Suchmaschine auszuwählen, wird den Nutzern dabei nicht angezeigt.

Auswahl von Suchmaschinen abgeschafft

Nach Angaben der Weko hat Google in der Schweiz vor kurzem die Funktion „Choice Screen“ entfernt. Diese ermöglichte es bei der Einrichtung eines neuen Android-Geräts, eine Standardsuchmaschine auszuwählen. Während die Auswahlmöglichkeit in der Europäischen Union weiterhin besteht, wird sie in der Schweiz nicht mehr angeboten. Google verweist laut Weko auf die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen: In der EU verpflichtet der Digital Markets Act (DMA) große digitale Plattformen dazu, Nutzern unter anderem mehr Auswahl bei Browsern und Suchmaschinen zu ermöglichen.

Mögliche Parallelen zum Schweizer Kartellrecht

Olivier Schaller, Vizedirektor der Weko, hält die Begründung von Google jedoch nicht für ausreichend. Zwar gelte der Digital Markets Act in der Schweiz nicht, bestimmte Grundgedanken seien aber mit dem Schweizer Kartellrecht vergleichbar. Im Mittelpunkt stehe dabei der Schutz des Wettbewerbs. Die Weko prüft deshalb, ob die Abschaffung der Auswahlfunktion zu einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung führen könnte.

Voreinstellungen im digitalen Wettbewerb

Die Wettbewerbskommission betont, dass Standardeinstellungen in digitalen Märkten eine wichtige Rolle spielen. Der „Choice Screen“ solle verhindern, dass Voreinstellungen zu einer stärkeren Abschottung des Marktes führen. Nach Einschätzung der Weko könnte der Wegfall dieser Funktion dazu führen, dass konkurrierende Suchmaschinen bei der Einrichtung von Geräten weniger sichtbar sind. Dadurch könnten mögliche Hürden für den Markteintritt anderer Anbieter steigen.

Entscheidung erst nach weiterer Prüfung

Eine schnelle Entscheidung ist nicht zu erwarten. Laut Weko dürfte die Vorabklärung mehrere Monate dauern. Anschließend wird entschieden, ob ein formelles Verfahren eröffnet wird. Sollte es zu einem Verfahren kommen, stehen der Behörde verschiedene Möglichkeiten offen, darunter Sanktionen in Form von Bußen oder Verboten. Auch eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten ist möglich. Google Schweiz wollte sich zu den konkreten Vorwürfen nicht äußern. Ein Sprecher erklärte jedoch, das Unternehmen werde der Behörde bei der Klärung ihrer Fragen vollständig zur Verfügung stehen.

(APA/red)

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