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Werberat verzeichnete 2025 deutlich mehr Beschwerden

Ethikfragen, geschlechterdiskriminierende Darstellungen und mögliche Irreführung standen bei den Beschwerden 2025 im Mittelpunkt.

12.03.2026 16:07
red04
© Adobe Stock
Nicht alle Beschwerden fallen in den Zuständigkeitsbereich des Werberats.

Der Österreichischer Werberat verzeichnete im Jahr 2025 einen deutlichen Anstieg an Beschwerden über Werbemaßnahmen. Insgesamt gingen 438 Beschwerden ein – ein Plus von 18,8 Prozent gegenüber 2024 mit 368 Fällen. Daraus resultierten 292 Entscheidungen des Gremiums, um 17,7 Prozent mehr als im Vorjahr (248). Damit wurden so viele Entscheidungen getroffen wie in den vergangenen zehn Jahren nicht. Nach Einschätzung von Werberatspräsident Michael Straberger bleibt das Bewusstsein in der Bevölkerung für ethische Fragen in der Werbung hoch. Beschwerden würden zunehmend differenzierter formuliert und nicht mehr nur einzelne Kampagnen betreffen, sondern auch grundsätzliche Fragen der Werbeethik aufwerfen. Auch Geschäftsführerin Andrea Stoidl verweist auf die weiterhin hohe Arbeitsintensität für Gremium und Geschäftsstelle, da jede Beschwerde unabhängig von ihrer Anzahl einzeln geprüft werde.

Ethik und Moral als häufigster Beschwerdegrund

Im Ranking der Beschwerdegründe liegt „Ethik und Moral“ mit 121 Fällen erstmals an erster Stelle. Dahinter folgen „geschlechterdiskriminierende Werbung“ mit 97 Beschwerden sowie „Irreführung und Täuschung“ mit 59 Fällen. Die Entwicklung zeigt laut Werberat, dass ethische Fragestellungen weiterhin im Zentrum der öffentlichen Wahrnehmung stehen. Gleichzeitig bleiben geschlechterdiskriminierende Darstellungen ein häufiges Kritikfeld, während Beschwerden wegen möglicher Irreführung zuletzt deutlich zugenommen haben.

Mehrere Stopp-Entscheidungen

Insgesamt forderte der Werberat in 16 Fällen den sofortigen Stopp einer Werbemaßnahme oder Kampagne. In diesen Entscheidungen sah das Gremium Verstöße gegen zentrale Punkte des Ethik-Kodex der österreichischen Werbewirtschaft, darunter Bestimmungen zu geschlechterdiskriminierender Werbung, Ethik und Moral sowie zu Gesundheit und Sicherheit. Ein Teil der betroffenen Unternehmen kam der Aufforderung nicht nach. Laut Werberat handelte es sich dabei überwiegend um lokal tätige Kleinunternehmen, die teilweise bereits in der Vergangenheit durch problematische Werbung aufgefallen waren. In diesen Fällen verzichtete das Gremium bewusst auf eine öffentliche Rüge.

Mehr freiwillige Rücknahmen von Werbesujets

Deutlich gestiegen ist hingegen die Zahl der freiwilligen Reaktionen von Unternehmen. In 26 Fällen zogen Firmen ihre Werbemaßnahmen nach der ersten Kontaktaufnahme durch die Geschäftsstelle sofort zurück oder änderten diese. Im Jahr zuvor waren es noch 18 Fälle gewesen. Der Werberat sieht darin ein Zeichen dafür, dass ein großer Teil der Unternehmen bereit ist, Werbeinhalte an ethische und moralische Richtlinien anzupassen. Die Selbstregulierung der Branche solle dazu beitragen, mögliche gesetzliche Werbeverbote zu vermeiden.

Fälle außerhalb der Zuständigkeit

Nicht alle Beschwerden fallen in den Zuständigkeitsbereich des Werberats. In 119 Fällen erklärte sich das Gremium für nicht zuständig. Häufig betrafen die Beschwerden Themen wie Irreführung und Täuschung, unlauteren Wettbewerb oder ein rechtswidriges Werbeumfeld. Die Geschäftsstelle verwies die Beschwerdeführer in solchen Fällen an zuständige Institutionen, etwa an Wettbewerbsbehörden oder andere Ethikgremien. In weiteren 32 Fällen konnte kein Verfahren durchgeführt werden, weil notwendige Informationen oder Unterlagen trotz Nachfrage nicht übermittelt wurden.

Fernsehen weiterhin meistbeanstandetes Medium

Bei den Werbemedien lag 2025 erneut das Fernsehen an der Spitze. Insgesamt 62 Entscheidungen betrafen TV-Werbung. Auf Platz zwei folgten Plakat- und Citylight-Kampagnen mit 59 Entscheidungen. Weitere häufig beanstandete Medien waren soziale Netzwerke (43 Entscheidungen), Webseiten (26), Printanzeigen (19) sowie Online-Display-Werbung (18). Ein direkter Vergleich mit den Vorjahren ist laut Werberat aufgrund einer Umstellung des Beschwerdesystems nur eingeschränkt möglich.

Langfristiger Trend zu mehr Entscheidungen

Der Zehnjahresvergleich zeigt insgesamt eine steigende Zahl an Beschwerden und Entscheidungen. Im Jahr 2025 wurden 69 Beschwerden mehr eingebracht als im Jahr davor. Mit 292 Entscheidungen erreichte der Werberat zugleich einen neuen Höchstwert. Auch im längerfristigen Vergleich bleiben drei Themenfelder konstant prägend: geschlechterdiskriminierende Werbung, Ethik und Moral sowie Irreführung und Täuschung. Diese Bereiche bilden seit Jahren den Schwerpunkt der Entscheidungen des Werberats.

(PA/red)

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