VwGH sieht Rechtmäßigkeit beim ORF-Beitrag
Nach dem Verfassungsgerichtshof hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof zentrale Einwände gegen den ORF-Beitrag zurückgewiesen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat eine Beschwerde gegen den seit 2024 geltenden ORF-Beitrag abgewiesen. Die Umstellung von der früheren, an Empfangsgeräte geknüpften GIS-Gebühr auf die geräteunabhängige Haushaltsabgabe verstößt nach Ansicht des Höchstgerichts nicht gegen das EU-Beihilfenrecht. Auch die monatliche Festsetzung des Beitrags während des Übergangszeitraums durch den Gesetzgeber wurde bestätigt. Damit folgt der VwGH der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), das sich bereits im Vorjahr mit der Rechtmäßigkeit des neuen Beitragsmodells befasst hatte. Das BVwG begrüßte die Entscheidung. Seit Inkrafttreten des ORF-Beitragsgesetzes am 1. Jänner 2024 sei die Zahl der Beschwerden gegen Festsetzungsbescheide stark gestiegen. In den Geschäftsjahren 2024 und 2025 wurden mehr als 8.500 neue Verfahren registriert. Seit Beginn des Geschäftsjahres im Februar 2026 kamen weitere 3.800 Verfahren hinzu. Insgesamt sind damit rund 12.400 Verfahren zu verzeichnen. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs liegt nun eine höchstgerichtliche Judikatur vor, die wesentliche Punkte der bisherigen Rechtsprechung des BVwG bestätigt.
Verfassungsgerichtshof hatte bereits entschieden
Bereits 2025 hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den ORF-Beitrag als verfassungskonform beurteilt. Auslöser war eine Beschwerde gegen die Beitragspflicht für Haushalte, die keine ORF-Inhalte nutzen. Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, dass die Zahlungspflicht von monatlich 15,30 Euro auch ohne Nutzung des ORF gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Der VfGH folgte dieser Argumentation nicht. Mit der nunmehrigen Entscheidung des VwGH wurde eine weitere zentrale rechtliche Frage zur Umstellung auf die Haushaltsabgabe geklärt. Die geräteunabhängige Finanzierung war mit Jahresbeginn 2024 an die Stelle des früheren GIS-Modells getreten.
Thurnher sieht rechtliche Klarheit
ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher begrüßte die Entscheidung. Zentrale Einwände gegen den ORF-Beitrag seien damit höchstgerichtlich geklärt. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehe nun auf einem rechtlich sicheren Fundament, erklärte sie am heutigen Freitag. Die solidarische Beitragsfinanzierung stärke zudem die Unabhängigkeit des ORF und sichere die Verbindung zu den Bürgern.
(APA/red)