Von der Leyen plant Social-Media-Altersgrenzen
Während Kinder unter 13 Jahren soziale Netzwerke grundsätzlich nicht nutzen sollen, sind für ältere Jugendliche Einschränkungen vorgesehen.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am heutigen Mittwoch in Straßburg EU-weite Altersgrenzen für soziale Medien angekündigt. „Keine sozialen Netzwerke unter 13 Jahren. Kein eigenes Nutzerkonto unter 15 Jahren“, sagte sie in ihrer Rede zur Lage der Union. Der konkrete Gesetzesvorschlag, der „Kids Act“, soll am morgigen Donnerstag vorgelegt werden. Für die verschiedenen Altersgruppen sind unterschiedliche Schutzvorgaben geplant. Kinder unter 13 Jahren sollen soziale Netzwerke grundsätzlich nicht nutzen können. Für 13- bis 15-Jährige sind von den Eltern eingerichtete und beaufsichtigte „Mini-Konten“ mit eingeschränkten Funktionen und zeitlichen Begrenzungen vorgesehen. Für 15- bis 18-Jährige sollen Plattformen zu einem sichereren Design verpflichtet werden.
Plattformen sollen Sicherheit nachweisen
Von der Leyen verwies auf mögliche Folgen intensiver Smartphone- und Social-Media-Nutzung wie Schlafstörungen und Angstzustände. Plattformen sollten zudem stärker gegen süchtig machende Funktionen und die Verbreitung extremer Inhalte vorgehen. Die Beweislast soll dabei bei den Plattformen liegen. Sie müssten nachweisen, dass ihre Angebote sicher sind, erklärte die Kommissionspräsidentin.
Experten empfehlen Mindestalter
Bereits im Juli hatte von der Leyen gemeinsam mit einem Expertengremium Empfehlungen zum Schutz von Kindern im Internet vorgestellt. Für Kinder bis zwei Jahre wurde darin keine Bildschirmzeit empfohlen. Drei- bis Zwölfjährige sollten nur zeitlich begrenzten und von Eltern oder Pädagogen kontrollierten Zugang zu sozialen Medien erhalten. Das Expertengremium sprach sich für eine EU-weit einheitliche Zugangsbeschränkung für Kinder unter 13 Jahren aus. Jugendliche sollten mit zunehmendem Alter selbstständiger Zugang zu altersgerechten Angeboten erhalten.
Österreich plant eigene Regelung
Auch Österreich plant eine Altersgrenze von 14 Jahren. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde Ende Juli an die Europäische Kommission übermittelt und wird derzeit auf mögliche Konflikte mit EU-Recht geprüft. Betroffen wären unter anderem TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Messenger-Dienste wie WhatsApp sind nicht umfasst. Auch Frankreich hat einen Entwurf übermittelt, weitere EU-Staaten planen nationale Regelungen. Grundlage für den Schutz Minderjähriger ist bereits der Digital Services Act (DSA), der Online-Plattformen zu besonderen Schutzmaßnahmen verpflichtet. Für besonders große Plattformen wie Google, Facebook, TikTok, Instagram und X gelten zusätzliche Vorgaben. Das Europäische Parlament hatte bereits im November 2025 ein Mindestalter von 13 Jahren für soziale Medien gefordert.
(APA/red)