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VÖZ: Keine Kündigung des Journalisten-Kollektivvertrags

Vereinbarung sieht Verhandlungen bis längstens 15. September 2024 vor.
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Journalisten und Zeitungsherausgeber packen Kampfmaßnahmen wieder ein

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) will die im September ausgesprochene Kündigung des Journalisten-Kollektivvertrags, die mit Jahresende wirksam geworden wäre, zurücknehmen. Grund dafür ist eine Vereinbarung zwischen Verband und Journalist:innengewerkschaft in der GPA. Diese muss noch in den Gremien beschlossen werden. Dann sollen zügig Verhandlungen aufgenommen werden, die bis längstens 15. September 2024 dauern sollen.

Auf Kampfmaßnahmen wird bis dahin verzichtet. Eike-Clemens Kullmann, Vorsitzender der Journalist:innengewerkschaft, hielt auf APA-Anfrage fest, dass die Gewerkschaft derzeit einen Rundlaufbeschluss im Präsidium der Journalistengewerkschaft durchführe. Das Ergebnis soll noch Ende dieser Woche vorliegen. Laut Kullmann handle es sich bei der Gewerkschaft aber nur um einen „Formalakt“.

Der VÖZ muss die Vereinbarung noch in einer Vorstandssitzung beschließen. Diese findet am 22. November statt, wie VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger gegenüber der APA festhielt. „Der Verlegerverband war von Beginn an an einer konstruktiven Reform des Kollektivvertrags interessiert, diese Zielsetzung hat auch weiterhin Priorität“, sagte er. „Das Signal, das vonseiten des VÖZ gesetzt wurde, ist angekommen.“ Als wesentliche Zielsetzungen führte Grünberger „die Transformation des Kollektivvertrags in das digitale Zeitalter und die nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen, vor allem für jüngere Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer“ an.

Stimmen beide Gremien der Vereinbarung zu, tritt diese mit sofortiger Wirkung in Kraft. Anschließend werden „zügig“ Verhandlungen zur Reform des Kollektivvertrags aufgenommen, wobei detaillierte Positionspapiere bis zum 18. Dezember ausgetauscht werden sollen.

Kullmann will die Verhandlungen in einer „vernünftigen Zeit mit einem vernünftigen Ergebnis“ abschließen. Wenn bis Ende September 2024 keine Einigung erfolgt, sieht die Vereinbarung vor, dass der KV, der für Redakteure bei Tages- und Wochenzeitungen wie auch freie Mitarbeiter gilt, jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gekündigt werden kann.

Der VÖZ führte als Begründung für die KV-Kündigung im vergangenen September die derzeitigen ökonomischen wie technologischen Herausforderungen der Branche an. Um einen Erhalt der Medienvielfalt zu gewährleisten, müsse der Kollektivvertrag an die „herrschenden Gegebenheiten angepasst werden“, womit auf die Preissteigerungen und sinkenden Gesamtumsätze der Verlage verwiesen wurde. Zudem müssten Arbeitsprozesse in den Redaktionen von der Ausrichtung auf Printprodukte hin zu allen Medienkanälen umgestaltet werden, was sich im derzeitigen KV nicht abbilde.

Die Journalist:innengewerkschaft reagierte erbost auf die Aufkündigung, die laut Kullmann ein „schweres Foul“ darstellte und ohne vorherige Gespräche bzw. Austausch von Forderungen erfolgt sein soll. Ohne deren Rücknahme wollte die Gewerkschaft nicht in Verhandlungen eintreten. Der VÖZ drängte wiederum auf ein „klares Reformbekenntnis“. Es fanden daraufhin Betriebsversammlungen und bundesweite Betriebsrätekonferenzen statt. Weitere, schärfere Maßnahmen wurden bereits überlegt. So wurde eine Streikfreigabe im Präsidium der Journalist:innengewerkschaft beantragt.

apa

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