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Viele dürfen Dienst-Handy auch privat nutzen

Ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers nötig - BITKOM rät, Kosten-Management genau zu regeln
©pixabay

88 Prozent derjenigen, die ein Dienst-Handy haben, dürfen es auch für private Zwecke nutzen. Nicht alle machen davon jedoch Gebrauch: Fast jeder und jede Fünfte (18 Prozent) aus dieser Gruppe verwendet das Dienstgerät trotzdem allein für berufliche Zwecke und lässt die private Kommunikation außen vor. Das zeigt eine Umfrage des Digitalverbands BITKOM unter 1.004 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 780 Nutzer eines Smartphones.

Dinge schriftlich vereinbaren

“Beschäftigte, die ihr dienstliches Smartphone auch für private Zwecke nutzen, brauchen dafür die ausdrückliche Erlaubnis ihres Arbeitgebers. Ratsam ist außerdem, die Bedingungen der Nutzung und Kostenübernahme schriftlich zu regeln”, so BITKOM-Chef Bernhard Rohleder.

Insgesamt bekommen laut der aktuellen Untersuchung 44 Prozent ein Dienst-Handy zur alleinigen Nutzung gestellt, zwei Prozent teilen sich ein Gerät mit anderen Personen. 36 Prozent nutzen jedoch ihr eigentlich privates Handy oder Smartphone auch für den Job.

Datenschutz nicht vergessen

Bei 64 Prozent findet keine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber statt. Bei zwölf Prozent übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für alle beruflich geführten Telefonate und bei elf Prozent beteiligt sich das Unternehmen an den Anschaffungskosten für das Gerät. Je sieben Prozent erhalten einen monatlichen Pauschalbetrag beziehungsweise eine monatliche Beteiligung an den Telefongebühren.

“Wenn private Geräte dienstlich genutzt werden, sind unter bestimmten Umständen auch Maßnahmen für Sicherheit und Datenschutz notwendig – insbesondere, wenn es um die Übertragung und Speicherung arbeitsbezogener Daten oder Kontakte geht. Hier braucht es klare Regeln zur sicheren Nutzung privater Geräte”, betont BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder.

PTE/Red.

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