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EuGH stärkt Rechte von Wettspielern

Ein EuGH-Gutachten stärkt die Rechte von Spielern: Anbieter ohne Lizenz könnten verpflichtet sein, verlorene Einsätze zurückzuzahlen – Ausnahmen gibt es nur bei behördlicher Duldung.

20.03.2026 10:33
red04
© Adobe

Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) besagt, dass Anbieter von Sportwetten ohne gültige Lizenz grundsätzlich zur Rückerstattung von verlorenen Einsätzen verpflichtet sein können. Ausnahmen gelten nur, wenn die zuständigen Behörden ausdrücklich zugesichert haben, dass die Lizenzpflicht vorübergehend nicht durchgesetzt wird.

Hintergrund ist eine Klage eines Spielers gegen den Wettanbieter Tipico, zu dem in Österreich Admiral gehört. Tipico war in einigen Ländern ohne Lizenz aktiv, unter anderem in Deutschland, wo die Lizenz erst 2020 erteilt wurde. Der Kläger fordert die Rückzahlung der Einsätze, weil die Verträge bis dahin als nichtig gelten könnten.

Tipico argumentiert, dass Verzögerungen im Lizenzverfahren außerhalb seiner Kontrolle lagen. Der Generalanwalt des EuGH betonte jedoch, dass Anbieter nicht eigenmächtig ohne Lizenz tätig werden dürfen, da dies erhebliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher berge. Nur bei klaren, bedingungslosen Zusagen der Behörden könnten Anbieter ausnahmsweise vor zivilrechtlichen Folgen geschützt sein.

Die Spielerseite wertet das Gutachten als Bestätigung, dass unlizenzierte Online-Sportwetten rechtswidrig sind und Rückforderungen möglich sein könnten. Tipico verweist hingegen auf Duldungen der Behörden und hält Rückzahlungen in diesen Fällen für unverhältnismäßig.

Das Verfahren ist derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) ausgesetzt, bis der EuGH ein endgültiges Urteil fällt.

APA/Red.

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