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Süddeutsche sucht Maulwurf

Keine Beweise gefunden.
@ Erstellt mit Dall-E von OpenAI

Ende 2023 wurden E-Mail- und Telefon-Verbindungen der Mitarbeiter der „Süddeutschen Zeitung“ auf Anweisung der Chefredaktion untersucht. Grund war das Bekanntwerden interner Information aus einer Redaktionskonferenz. Die Suche war mit dem Betriebsrat abgestimmt und betraf, so die „SZ“, keine persönlichen Accounts oder Inhalte, sondern ausschließlich technische Daten. 

Ziel der Suchaktion waren mögliche Kontakte eines Mitarbeiters zum Branchendienst „Medieninsider“, der über die geleakten Informationen ausführlich berichtet hatte. Genauer gesagt, über Vorwürfe zum Umgang mit Quellen der Vize-Chefredakteurin Alexandra Förderl-Schmid

Die Chefredaktion, der Betriebsrat und der Redaktionsausschuss veröffentlichten eine gemeinsame Stellungnahme, in der sie betonten, dass Konferenzen ein geschützter Raum seien und das Redaktionsgeheimnis gewahrt bleiben müsse. Es bestand der Verdacht, dass Konferenzen abgehört oder aufgenommen und Informationen an Dritte weitergegeben wurden, was als Verletzung des Redaktionsgeheimnisses angesehen wird.

In einem weiteren Treffen wurde über die Durchsuchung der Verbindungsdaten von Mitarbeitern diskutiert, die jedoch ergebnislos blieb. Die IT-Abteilung hatte zuvor überprüft, ob Audio- oder Videodateien an einen bestimmten Branchendienst gesendet wurden, fand aber keine Beweise. Der Betriebsrat betonte, dass alle Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Betriebsvereinbarungen durchgeführt wurden.

Der Redaktionsausschuss war nicht direkt an der Entscheidung zur Überprüfung beteiligt, wurde aber nachträglich informiert und befand das Vorgehen als angemessen.

Wenn das Herz einer Redaktion abgehört wird, können wir das nicht hinnehmen“, sagte “SZ”-Chefredakteur Wolfgang Krach am Samstag der Deutschen Presse-Agentur in München. “Das zerstört die Arbeitsgrundlage einer Redaktion.”

Reporter ohne Grenzen kritisierte das Vorgehen der SZ-Chefredaktion hinsichtlich des journalistischen Quellenschutzes und bezeichnete es als bedenklich, dass die Quellen des “Medieninsiders” Ziel der Suchaktion waren. Trotz klarer Indizien für einen Straftatbestand bezüglich der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, wird das Haus keine Strafanzeige stellen.

APA/Red.

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