Sammelklage gegen Meta in Italien zugelassen
Erstes europäisches Verfahren zum Facebook-Datenscraping startet im Oktober 2026.
Das Landesgericht Mailand hat eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Südtirol gegen den US-Konzern Meta zugelassen. Im Zentrum stehen Vorwürfe unzureichenden Datenschutzes bei Facebook: Zwischen 2018 und 2019 sollen Daten von mehr als 35 Millionen Nutzerinnen und Nutzern in Italien automatisiert abgegriffen und anschließend im Darknet verbreitet worden sein.
Die Klage gilt als erste in Europa, die in einem solchen Fall zur Verhandlung zugelassen wurde. Trotz Einwänden des Konzerns entschied das Gericht, dass die Verbraucherzentrale auch im Interesse aller Betroffenen in Italien handeln darf. Vergleichbare Verfahren laufen bereits in anderen europäischen Ländern.
Kritisiert wird insbesondere das sogenannte Datenscraping, bei dem öffentlich zugängliche Informationen systematisch gesammelt und weiterverwendet werden. Dazu zählen etwa Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen, die für Betrugsversuche wie Phishing oder Identitätsdiebstahl missbraucht werden können.
Mit der Klage verfolgt die Verbraucherzentrale zwei Ziele: strengere Sicherheitsstandards für Nutzerdaten sowie finanzielle Entschädigungen für Betroffene. Die Höhe möglicher Schadenersatzansprüche hängt vom Umfang der abgeflossenen Daten ab.
Die erste Anhörung ist für Oktober 2026 angesetzt. Betroffene können sich bereits vorab registrieren, um über den Fortgang des Verfahrens informiert zu werden.
APA/Red.