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ORF-Gesetzesnovelle: ORF sieht “ausgewogenen Kompromiss”

Keine markanten Änderungsvorschläge in Stellungnahme - VÖZ sieht Widerspruch zu EU-Recht
©APA/GEORG HOCHMUTH

Kurz vor Ende der Frist hat auch der ORF am Donnerstag 24. Mai, seine Stellungnahme zur ORF-Gesetzesnovelle eingebracht. Darin ist von einem “ausgewogenen Kompromiss für das österreichische Medien-Ökosystem” die Rede. Mit markanten Änderungsvorschlägen hält sich das öffentlich-rechtliche Medienhaus weitgehend zurück. Auch der vorgesehene Umbau von ORF.at bleibt unbeanstandet.

Der ORF hält fest, dass zwei zentrale strategische Ziele bei den Verhandlungen im Fokus standen: eine nachhaltige und unabhängige Finanzierung und die “zeitgemäße Förderung der digitalen Entwicklungsmöglichkeiten”. Mit dem im Gesetzesentwurf vorgesehenen ORF-Beitrag, der entgegen der gegenwärtigen GIS-Gebühr nicht länger gerätegekoppelt ist, sieht das Medienhaus eine nachhaltige Neuregelung der Finanzierung gegeben. Auch mit dem Onlinebereich dürfte der ORF weitgehend zufrieden sein, seien doch “strenge, aber zeitgemäß aktualisierte Vorschriften” angedacht. So darf der ORF künftig etwa Inhalte online-first und online-only produzieren und einen Kinderkanal betreiben, während die zulässige Bereitstellungsdauer von Inhalten in der ORF-TVthek erweitert wird.

So manche Anmerkung hat der ORF aber doch. So wird angeregt, die Vorarbeiten zur Neugestaltung der ORF-Online-Angebote zeitlich vorzuziehen, damit diese schon mit 1. Jänner 2024 und damit der Umstellung auf den ORF-Beitrag angeboten werden können. Der Entwurf sieht auch Kooperationen zwischen ORF und Privaten vor. So soll der ORF etwa Inhalte von privaten Medienhäusern auf seinen Plattformen zeigen können, wobei sich der ORF eine Klarstellung erhofft, dass die Haftung für diese Inhalte bei den Privaten bleibt. Im Gegenzug sollen auch Private ORF-Inhalte – etwa gewisse Archivinhalte – verwenden dürfen. Hier spricht sich der ORF dafür aus, dass er dafür auch einen Anteil an Lizenzkosten erhält, was aus beihilfenrechtlichen Gründen zwingend erforderlich sei.

Im Gesetzesentwurf ist eine Kompensation für den Entfall des Vorsteuerabzugs für den ORF vorgesehen. Geknüpft ist diese an Sparvorgaben im Personal- und Sachkostenbereich. In der derzeitigen Fassung liegt laut ORF eine “Perpetuierung der Sparvorgaben” vor, die langfristig nicht handhabbar sei. Der ORF spricht sich für eine Befristung der Strukturmaßnahmen bis 2028 aus. Dann solle eine Evaluierung und gegebenenfalls Verlängerung erfolgen.

Unbeanstandet bleibt der Umbau von ORF.at. Der Entwurf sieht vor, dass künftig 70 Prozent der “blauen Seite” aus Video- und Audiobeiträgen bestehen muss und Textmeldungen nur noch 30 Prozent ausmachen, wobei diese bei 350 Meldungen pro Woche gedeckelt sind. Vor allem Verleger haben die “Zeitungsähnlichkeit” von ORF.at bemängelt und fordern in einer Stellungnahme eine weitere Reduktion. Auch sieht der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) im Entwurf einen Widerspruch zu EU-Recht. Es liege eine “unionsrechtswidrige Quersubventionierung von ORF-Presseberichterstattung mit Rundfunkentgelten” vor. Der VÖZ kündigt eine Befassung der EU-Kommission mit dieser Angelegenheit an. Dem Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) sind wiederum die Video- und Audiobeiträge auf ORF.at ein Dorn im Auge. Gefordert wird eine Maximalanzahl von 300 bis 350 Beiträgen pro Woche. Die Onlinebereitstellungsdauer will der Privatsenderverband auf maximal 30 Tage beschränkt wissen.

Vorgesehen ist im Entwurf zur ORF-Gesetzesnovelle auch ein Transparenzbericht, der etwa Einkommen ab 170.000 Euro brutto mit Namensnennung offenlegt und eine Aufschlüsselung der Nebeneinkünfte von ORF-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern beinhaltet. Transparenz sei ein “zentraler Bestandteil” der Unternehmensphilosophie, heißt es in der Stellungnahme des ORF. Man stehe einer Vertiefung der Transparenz aufgeschlossen gegenüber, gehe aber davon aus, dass etwa datenschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden.

APA/Red.

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