Musk gewinnt gegen Verbot von KI-Nacktbildern
Ein US-Berufungsgericht hat ein Gesetz gegen KI-generierte Nacktbilder vorerst ausgesetzt und damit xAI im Rechtsstreit mit Minnesota Recht gegeben.
Elon Musks KI-Unternehmen xAI hat vor einem US-Berufungsgericht einen vorläufigen Erfolg gegen ein Gesetz im Bundesstaat Minnesota erzielt. Das Gericht des achten Berufungsbezirks setzte die Regelung aus, die Unternehmen verbietet, die Erstellung KI-generierter Nacktbilder realer Personen zu ermöglichen. xAI hatte argumentiert, das Gesetz verletze die in der US-Verfassung geschützte Meinungsfreiheit. Das Gesetz gilt als erstes seiner Art in den USA. Es untersagt Betreibern von Webseiten und Entwicklern von Software, Nutzern die Erstellung realistischer Bilder zu ermöglichen, auf denen intime Körperteile einer identifizierbaren Person zu sehen sind, die auf dem Originalbild nicht abgebildet waren. Die Regelung war Anfang August in Kraft getreten.
Rechtsstreit geht weiter
Für xAI ist die Entscheidung ein vorläufiger Etappenerfolg. Ein Bundesgericht in Minnesota hatte im September noch gegen das Unternehmen entschieden und eine einstweilige Verfügung abgelehnt. xAI hatte dort argumentiert, die Regelung greife zu weit in die Meinungsfreiheit ein. Das Unternehmen hatte daraufhin Berufung eingelegt. Minnesota hatte sich gegen eine Aussetzung des Gesetzes gestellt. Die Behörden verweisen auf die Verbreitung schädlicher KI-generierter Sexualbilder und insbesondere auf Fälle, in denen solche Werkzeuge zur Erstellung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch eingesetzt wurden. xAI betont dagegen, Grok Imagine verfüge über Schutzvorkehrungen gegen die Erstellung entsprechender Bilder realer Personen. Das Unternehmen geht zudem gegen Nutzer vor, die diese Schutzmechanismen umgehen.
Grok unter internationaler Beobachtung
Der Streit in Minnesota ist Teil einer breiteren Auseinandersetzung um den Umgang mit KI-generierten sexuellen Bildern. Grok und andere KI-Dienste stehen dabei zunehmend im Fokus von Behörden und Regierungen. Die Europäische Kommission hatte eine Untersuchung zu Grok angekündigt, unter anderem wegen möglicher Verbreitung illegaler Inhalte. Auch in Irland wurde ein formelles Datenschutzverfahren eingeleitet. Frankreich ermittelt ebenfalls gegen X, während Großbritannien und Kanada Maßnahmen gegen sexuell manipulierte Bilder und Deepfakes prüfen. Mit der Entscheidung des US-Berufungsgerichts ist der Streit um das Minnesota-Gesetz allerdings nicht beendet. Die vorläufige Aussetzung gilt, während das Verfahren weiterläuft.
(APA/red)

