Lufthansa beim Greenwashing ertappt
Ein Kölner Gericht untersagt der AUA-Mutter bestimmte Aussagen zu CO₂-Ausgleichsversprechen.

Die Deutsche Lufthansa, Mutterkonzern der Austrian Airlines (AUA), darf in ihrer Werbung nicht länger bestimmte Aussagen zur Klimaneutralität von Flugreisen verwenden. Das Landgericht Köln gab einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vollumfänglich statt – mit weitreichenden Folgen für die gesamte Luftfahrt- und Tourismuskommunikation.
Beitrag zu Klimaschutzprojekten
Konkret untersagt wurde unter anderem die Aussage: „CO₂-Emissionen ausgleichen durch einen Beitrag zu Klimaschutzprojekten“, wenn gleichzeitig der Hinweis folgt, dass „alle Projekte dafür sorgen, dass langfristig entweder CO₂-Emissionen eingespart oder aus der Atmosphäre gebunden werden“. Ebenso nicht mehr zulässig: der Werbesatz „Mit unseren Angeboten zum nachhaltigeren Fliegen können Sie Ihre flugbezogenen CO₂-Emissionen direkt während der Buchung durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) reduzieren“ – zumindest im konkreten Werbekontext.
Klimaneutrales Fliegen
Die Kritik der DUH: Die Lufthansa täusche ihre Kunden über die tatsächliche Klimawirkung ihrer Angebote. In der Werbung werde suggeriert, dass mit einer Zusatzgebühr eine Art klimaneutrales Fliegen möglich sei – was laut Gericht „unstreitig nicht stimmt“. Vielmehr bestehe Unklarheit über die tatsächliche Wirkung, Reichweite und Verlässlichkeit der Kompensationsmaßnahmen. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sprach in diesem Zusammenhang von einem Versuch, „ein gutes Gewissen gegen eine Ablasszahlung“ zu verkaufen.
Greenwashing mit System?
Die Entscheidung reiht sich ein in eine zunehmende juristische Auseinandersetzung mit dem Phänomen des Greenwashings – also dem bewussten Erwecken eines ökologisch verantwortlichen Images, ohne dass die Maßnahmen diesem Anspruch tatsächlich gerecht werden. Besonders heikel ist das für Unternehmen wie Lufthansa, die in einem von Natur aus ressourcenintensiven Sektor tätig sind und dennoch mit Nachhaltigkeitsversprechen werben.
Aus Sicht des Gerichts reicht es nicht aus, vage auf CO₂-Kompensation oder alternative Kraftstoffe zu verweisen, wenn unklar bleibt, wie diese genau berechnet, eingesetzt oder wirksam sind. Denn: Der Durchschnittskonsument könne dadurch in die Irre geführt werden – insbesondere bei einem hochsensiblen Thema wie Klimaschutz.
Auswirkungen für Werbung
Für die Medien-, Kommunikations- und Werbebranche ist das Urteil ein klares Signal zur Zurückhaltung bei allzu euphorischen Umweltversprechen – insbesondere dann, wenn die Sachlage wissenschaftlich oder bilanziell komplex ist. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, dürfte es bereits jetzt präventiv wirken – nicht nur in der Luftfahrt, sondern überall dort, wo mit Nachhaltigkeit geworben wird.
Ein Sprecher der Lufthansa erklärte, man werde das Urteil sorgfältig prüfen. Gleichzeitig betonte das Unternehmen, es arbeite kontinuierlich an Projekten zur Effizienzsteigerung und Emissionsreduktion im Flugbetrieb. Details zu etwaigen Änderungen in der Werbelinie wurden nicht genannt.
Vorsicht mit Green Claims
Das Urteil des LG Köln markiert einen weiteren juristischen Pfeiler im Umgang mit Green Claims – sprich umweltbezogenen Werbeaussagen. Für Werbetreibende gilt mehr denn je: Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Faktentreue sind nicht nur moralisch geboten, sondern rechtlich zunehmend verpflichtend. Der Fall Lufthansa wird – unabhängig vom Ausgang des möglichen Berufungsverfahrens – in der Kommunikationsbranche genau beobachtet werden.
(PA/red)