Kritik an Metas Datennutzung für KI
Öffentliche Beiträge europäischer Nutzer auf Instagram, WhatsApp und Facebook sollen künftig verwertet werden.

Meta will künftig öffentliche Beiträge und Kommentare erwachsener Nutzerinnen und Nutzer in der EU für das Training seiner KI-Modelle verwenden. Auch Interaktionen mit der Künstlichen Intelligenz selbst sollen einfließen. Die Ankündigung des Mutterkonzerns von Facebook, Instagram und WhatsApp vom Montag sorgt für Stirnrunzeln unter Datenschützern.
Opt-out statt Einwilligung
Meta will Betroffene demnach “bald” per Benachrichtigung informieren – samt Link zur Ablehnung der Datennutzung. Ein klassisches Opt-out-Verfahren also, bei dem Nutzer aktiv werden müssen, wenn sie nicht Teil der KI-Schulung sein wollen. Datenschützer kritisieren seit Jahren, dass diese Praxis der Logik der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) widerspricht, wonach eine informierte Einwilligung erforderlich wäre – und zwar vorab, nicht im Nachhinein. Dass private Nachrichten sowie Daten von Minderjährigen ausgeschlossen bleiben sollen, wischt die Sorgen von Datenschützen nicht vom Tisch.
“Wir glauben, dass wir die Verantwortung haben, KI zu entwickeln, die nicht nur für die Europäer verfügbar ist, sondern tatsächlich für sie entwickelt wurde”, erklärt Meta. Doch wer für Europa entwickle, müsse sich auch an europäische Standards halten – so die vielfach geäußerte Gegenmeinung.
Wiederholung alter Muster
Meta AI wurde bereits 2023 in den USA gestartet, der Rollout in Europa jedoch verschob sich mehrfach – nicht zuletzt wegen der strengeren Vorgaben zum Datenschutz. Dass der Konzern nun mit einem Opt-out-Modell antritt, erinnert an frühere Strategien: zunächst Fakten schaffen, dann auf Regulierung reagieren.
Eine Reaktion der EU-Kommission blieb zunächst aus. Beobachter rechnen jedoch mit kritischen Tönen. Denn ob die geplante Datennutzung tatsächlich mit der DSGVO konform ist, dürfte in Brüssel und bei nationalen Datenschutzbehörden für Diskussionen sorgen. Meta setzt damit erneut auf ein Modell, das an der Grenze des rechtlich Erlaubten operiert – und überlässt die Verantwortung für die Datensouveränität den Nutzern selbst.
(APA/red)