Google muss Anzeigenbörse AdX nicht verkaufen
Im Kartellstreit um Googles Werbegeschäft haben die US-Behörden einen weiteren Rückschlag erlitten.
Google muss seine Anzeigenbörse AdX nicht verkaufen. Eine US-Richterin wies am gestrigen Mittwoch einen entsprechenden Antrag der Wettbewerbsbehörden zurück. AdX organisiert Auktionen für digitale Werbeplätze in Echtzeit. Wird eine Internetseite aufgerufen, wird dabei innerhalb kürzester Zeit entschieden, welche Anzeige dem Nutzer gezeigt wird. Werbetreibende zahlen für die Nutzung von AdX eine Gebühr von 20 Prozent.
Vorwurf eines illegalen Monopols
Das Verfahren läuft seit 2023. Damals klagten das US-Justizministerium und mehrere Bundesstaaten gegen Google. Zwei Jahre später stellte die Richterin fest, dass der Konzern auf dem Markt für Online-Werbung und Anzeigenbörsen ein illegales Monopol habe. Nach Ansicht der Kläger nutzt Google seine Stellung, um Werbetreibende zur Verwendung von AdX zu bewegen. Seit dem Urteil geht es nun um die Frage, welche Konsequenzen daraus folgen sollen. Die Wettbewerbsbehörden verlangten unter anderem den Verkauf von AdX. Google lehnte dies ab. Ein solcher Schritt sei technisch schwierig und würde nach Einschätzung des Unternehmens für längere Zeit zu Unsicherheit bei Werbetreibenden führen. Stattdessen will Google den Wechsel zu anderen Anzeigenbörsen erleichtern.
Erneuter Rückschlag für US-Behörden
Für die US-Wettbewerbsbehörden ist die Entscheidung eine weitere Niederlage im Vorgehen gegen die Marktmacht großer Technologiekonzerne. Google konnte bereits in einem anderen Kartellverfahren einen Verkauf von Chrome und Android abwenden. Auch Meta musste Instagram und WhatsApp nicht veräußern. Die US-Kartellbehörde FTC hatte dies in ihrem Verfahren gegen den Konzern gefordert. Im Verfahren um das Werbegeschäft geht der Streit über die künftigen Geschäftspraktiken von Google weiter. Der Verkauf von AdX ist nach der Entscheidung der Richterin zunächst vom Tisch.
(APA/red)