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Frequenzspektrum für Rundfunk- und Kulturveranstalter gesichert

Entscheidung bei Weltfunkkonferenz - Heimische Vertreter erfreut über "positiven Ausgang"
©APA/GEORG HOCHMUTH

Auf der kürzlich zu Ende gegangenen Weltfunkkonferenz wurde entschieden, dass die heimischen Rundfunk- und Kulturveranstalter weiterhin das Frequenzspektrum 470 bis 694 MHz exklusiv nutzen dürfen. Entsprechend erfreut zeigte man sich über diesen “positiven Ausgang”. Der Frequenzbereich umfasst nicht nur terrestrischen Rundfunk, sondern wird auch für Funkmikrofone und andere drahtlose Geräte verwendet.

Nach mehr als zweijähriger politischer Überzeugungsarbeit” werde sich an der exklusiven Nutzung “bis weit in die 2030er-Jahre nichts ändern“, hieß es am Dienstag in einer Aussendung. Erst 2031 soll das Thema bei der Weltfunkkonferenz wieder anstehen, zuvor gibt es bis Ende 2025 auf EU-Ebene ein Konsultationsverfahren “über die langfristigen, technologischen Aussichten für die Nutzungsmöglichkeiten des Sub-700 Spektrums“.

Neben den Rundfunk- und Kulturveranstaltern hatte sich insbesondere die Mobilfunkindustrie für diesen Frequenzbereich interessiert. Eine zusätzliche Aufteilung des Spektrums sei aber langfristig technologisch nicht umsetzbar, weshalb die exklusive Nutzung alternativlos sei. “Dieser Standpunkt hat sich nun auch in den Debatten bei der WRC-2023 durchgesetzt“, wurde ORS-Geschäftsführer Michael Wagenhofer zitiert.

APA/Red.

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