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Frankreich: Millionenstrafe für Amazon

Konzern muss wegen übermäßig aufdringlicher Überwachung der Belegschaft 32 Mio. Euro zahlen
© Adobe Stock

Frankreichs nationale Datenschutzbehörde (CNIL) hat gegen den US-Onlinehändler Amazon wegen übermäßig aufdringlicher Überwachung von Beschäftigten in Frankreich eine Strafe von 32 Mio. Euro verhängt. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, hielt sie die Einführung eines Systems für rechtswidrig, das die Unterbrechungen der Tätigkeit penibel misst und dazu führt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter potenziell jede Pause oder Unterbrechung rechtfertigen müssen. Das in den Lagern des weltgrößten Onlinehändlers in Frankreich verwendete System habe per Scanner erfasst, wie lang die Unterbrechungen zwischen bestimmten Arbeitsschritten der Beschäftigten sind.

Die CNIL hielt es außerdem für übertrieben, alle durch das System gesammelten Daten und erstellte Statistiken über alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 31 Tage lang aufzubewahren. Dabei stellte die Behörde nicht infrage, dass die Geschäftstätigkeit von Amazon sowie die hohen Leistungsziele ein Scanner-System grundsätzlich rechtfertigen können. Beanstandet wurde von der Datenschutzbehörde außerdem, dass Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher unzureichend über die Videoüberwachung in den Lagern informiert wurden.

Amazon hat sich mittlerweile dazu geäußert: Man sei mit der Schlussfolgerungen der CNIL, die sachlich falsch seien, nicht einverstanden, so ein Unternehmenssprecher. Amazon behalte sich das Recht vor, Berufung einzulegen. Die Begründung: Lagerverwaltungssysteme gehören zum Industriestandard und seien notwendig, um die Sicherheit, Qualität und Effizienz der Abläufe zu gewährleisten und die Lagerung der Bestände und die Verarbeitung der Pakete rechtzeitig und entsprechend den Kundenerwartungen zu verfolgen. Bemängelt wurde, dass die Behörde sich trotz Einladung die Abläufe nicht vor Ort angesehen habe.

APA/Red.

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