EU konkretisiert Kennzeichnungspflicht
Ein neuer Leitfaden der EU-Kommission zeigt, wie KI-generierte Bilder, Videos, Audios und Texte künftig gekennzeichnet werden sollen.
Die Europäische Kommission hat einen Praxisleitfaden veröffentlicht, der Anbietern von Künstlicher Intelligenz Empfehlungen zur Kennzeichnung von KI-generierten und KI-veränderten Inhalten gibt. Die Vorgaben richten sich unter anderem an Entwickler von Anwendungen wie ChatGPT oder Claude und sollen die Transparenz für Nutzer erhöhen.
Demnach sollen Bilder und Videos künftig deutlich sichtbar als „KI-generiert“ oder „KI-modifiziert“ gekennzeichnet werden. Bei Videos wird empfohlen, die Hinweise bereits zu Beginn einzublenden und während der Wiedergabe regelmäßig sichtbar zu machen. Für manipulierte Bilder sind zusätzlich interaktive Hinweise vorgesehen, die Nutzer über veränderte Inhalte informieren können.
Auch für Audiodateien und Texte enthält der Leitfaden konkrete Vorschläge. KI-erstellte Podcasts oder andere Audioinhalte sollen mit einem gesprochenen Hinweis zu Beginn gekennzeichnet werden. Bei Texten werden entsprechende Hinweise in der Nähe der Überschrift oder am Anfang des Beitrags empfohlen.
Für satirische, künstlerische oder kreative Werke sollen die Kennzeichnungen so gestaltet werden, dass sie die Wahrnehmung und den Charakter des Inhalts möglichst wenig beeinträchtigen.
Der Leitfaden hat zunächst keinen verbindlichen Charakter. Er dürfte jedoch als wichtige Orientierung für die Umsetzung und Kontrolle der europäischen KI-Regeln dienen. Die entsprechenden Bestimmungen des EU-KI-Gesetzes treten grundsätzlich Anfang August in Kraft. Für große KI-Anbieter werden wesentliche Teile der Vorgaben aufgrund einer bereits beschlossenen Übergangsfrist jedoch erst ab Dezember verpflichtend.
APA/Red.
