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Datenschutzverstoß: Beschwerden gegen X

Vorwurf: Unternehmen verwendet politische Einstellung und religiöse Überzeugung seiner Nutzer illegalerweise.
© unsplash

Gegen X wurde Beschwerde eingereicht. Das Unternehmen verwende die politische Einstellung und religiöse Überzeugung seiner Nutzer illegalerweise für gezielte Werbung, hieß es in einer Aussendung des Wiener Datenschutz-Vereins NOYB. Konkret ging es hierbei um die Verwendung besonders geschützter Daten für Micro-Targeting einer Werbekampagne für die Chatkontrolle der EU-Kommission. 

Das Ganze ereignete sich im September 2023. Damals nutzte die EU-Kommission die sensiblen Informationen, um ihre Werbekampagne an all jene Personen zu richten, welche nicht an Stichwörtern wie Brexit, Nigel Farrage oder Giorgia Meloni interessiert waren. Sowas wird ermöglicht, indem Klicks, Likes und Antworten auf Postings der Nutzer von X unerlaubterweise überwacht werden. 

Besonders kontrovers wird das Vorgehen, wenn man beachtet, dass X selbst die Nutzung sensibler Daten für politische Werbung verbietet. Zumindest auf Papier. In der Realität profitiert X jedoch noch immer von genau solchen Techniken, bestätigte auch Datenschutzjuristin Maartje de Graaf

Bereits im November reichte das Wiener Unternehmen eine Beschwerde gegen die EU-Kommission ein. Jetzt folgte eine Beschwerde gegen X, welches – so NOYB – gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie den Digital Services Acts (DSA) verstoße, indem es solche Praktiken überhaupt erst ermögliche. 

Das Schlagwort Chatkontrolle steht für einen Vorschlag der EU-Kommission, im Kampf gegen Kindesmissbrauch Internetfirmen wie Whatsapp oder Signal zu einer anlasslosen, automatisierten Durchsuchung von Chats nach solchen Inhalten zu verpflichten.

APA/Red.

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