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Bezahlmodell auf Facebook gegen EU-Wettbewerbsregeln

Die Kommission schloss sich der Einschätzung der EU-Datenschutzbehörde an. Meta würde seine Nutzenden zur Freigabe persönlicher Daten zwingen.

01.07.2024 15:34
red01
© unsplash

Die EU-Kommission hat weitere Vorwürfe gegen den US-Digitalkonzern Meta erhoben. Mit seinem Bezahlmodell auf den Plattformen Facebook und Instagram verstoße das Unternehmen gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Brüssel geht davon aus, dass Meta seine Nutzenden zur Freigabe persönlicher Daten zwingt und so große Datenmengen erhebt, die dem Konzern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Meta hatte im November eine kostenpflichtige Abo-Option für Facebook und Instagram eingeführt: Nutzerinnen und Nutzer können eine monatliche Gebühr von mindestens 9,99 Euro zahlen, wenn sie keine Werbung mehr bei Facebook und Instagram sehen wollen. Nur wer personalisierte Anzeigen akzeptiert, kann die Netzwerke weiter gratis nutzen. Dieses Modell hatte die EU-Datenschutzbehörde EDPB aus Verbraucherschutzgründen bereits im April für unzulässig erklärt.

 

Daten-Sammler

Die Kommission schloss sich dieser Einschätzung nun an. Das Abo-Modell „zwingt die Nutzenden, der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zuzustimmen und beraubt sie einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Version der sozialen Netzwerke von Meta“, erklärten die Wettbewerbshüter. Nutzende der Plattformen Facebook und Instagram könnten damit nicht frei entscheiden, ob Meta ihre Daten für personalisierte Werbung verwenden darf.

Wegen der großen Reichweite der beiden Plattformen könne Meta den Nutzenden bisher beliebige Geschäftsbedingungen aufdrücken und so große Datenmengen anhäufen, erklärte die Kommission weiter. Das habe dem Konzern „potenzielle Vorteile gegenüber Konkurrenten verschafft, die keinen Zugang zu einer so großen Menge an Daten haben“. Zusätzlich zu den Bedenken beim Verbraucherschutz geht Brüssel deshalb davon aus, dass Meta gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt.

apa

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