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Apple und Amazon sollen in Spanien 200 Millionen Euro Strafe zahlen

Wettbewerbsverstöße beim Verkauf von Apple-Produkten - Amazon will Berufung einlegen
©unsplash

Die US-Internetkonzerne Apple und Amazon sollen in Spanien wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht beim Verkauf von Apple-Produkten insgesamt fast 200 Mio. Euro Strafe zahlen. Die beiden Unternehmen hätten vereinbart, eine bestimmte Anzahl von Klauseln in ihre Verträgen über den Verkauf von Apple-Produkten aufzunehmen, um so die Konkurrenz auszubremsen, teilte die spanische Wettbewerbsbehörde CNMC am Dienstag mit. Dies habe auch Verbraucherinnen und Verbrauchern geschadet.

Die Absprachen reichen demnach zurück bis Oktober 2018. Nur bestimmte, von Apple ausgesuchte Händler konnten demnach über Amazon in Spanien Apple-Produkte verkaufen. Zudem seien die Werbemöglichkeiten von Apple-Konkurrenten auf der Amazon-Seite per Absprache begrenzt worden. Verbraucherinnen und Verbraucher hätten so weniger Möglichkeiten gehabt, auch andere Marken zu entdecken. Apple soll laut Behörde daher 143,6 Millionen Euro zahlen, Amazon 50,5 Millionen Euro.

Eine Sprecherin von Amazon erklärte, das Unternehmen beabsichtige, Berufung einzulegen, da es mit der Entscheidung der spanischen Wettbewerbsbehörde CNMC nicht einverstanden sei. “Wir sind auch nicht mit der Behauptung der Wettbewerbsbehörde einverstanden, dass Amazon davon profitiert, Verkäufer aus unserem Shop auszuschließen.” Amazons Geschäftsmodell basiere auf dem Erfolg der Verkäufer – die meisten davon seien kleine Unternehmen. Darüber hinaus profitierten spanische Kunden durch die Vereinbarung mit Apple von einem Angebot, das sich in den vergangenen vier Jahren mehr als verdoppelt habe.

Die beiden US-Konzerne wie auch weitere sind in Europa in den vergangenen Jahren mehrmals wegen Wettbewerbsverstößen geahndet worden. In Italien etwa musste Amazon 2021 rund 1,1 Milliarden Euro Strafe zahlen, Apple in Frankreich im Jahr 2022 rund 372 Millionen Euro.

Die Europäische Union verabschiedete das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA). Seit Mai gelten für die großen Konzerne strengere Regeln: So darf Apple zum Beispiel in seinem App Store nicht mehr den eigenen Bezahldienst bevorzugen; Amazon wird untersagt, selbst vertriebene Produkte auf seiner Handelsplattform besserzustellen; und Google darf auf Android-Smartphones bestimmte seiner eigenen Software-Anwendungen nicht mehr vorinstallieren.

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