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Green Claims: Kampf den falschen Umweltversprechen

EU-Richtlinien sollen Green Claims, also vermeintliche Umweltvorteile, im Marketing eindämmen.

05.12.2024 10:48
red04
Adobe Stock
Ein grüner Anstrich soll oft Nachhaltigkeit suggerieren.

Die Klimakrise wird von immer mehr Menschen in Österreich als dringendes Problem wahrgenommen. Dies kann das Umweltbewusstsein bei Kaufentscheidungen steigern. Nachhaltigkeit spielt eine zunehmend zentrale Rolle im Konsumverhalten. Auch Unternehmen haben diesen Trend erkannt. Vermeintlichen oder irreführenden Versprechen von Umwelt- oder Klimavorteilen, ergo Greenwashing und Green Claims, sagt die EU mit einer Reihe von Richtlinien den Kampf an.

Ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz gelang der EU im Februar 2024 durch das Eingreifen des europäischen Verbraucherschutz-Netzwerks CPC (Consumer Protection Cooperation) bei Green Claims auf den europäischen Webseiten des Online-Versandhändlers Zalando. Durch das Anbringen von Nachhaltigkeitskennzeichen und umweltbezogenen Symbolen (grüne Bannern, Blätter) wurde der Eindruck erweckt, dass die Produkte von Zalando durchwegs umweltfreundlich seien, was jedoch nicht für alle Artikel zutraf. Die Verbraucherschutzbehörde konnte im Dialog mit Zalando und der Europäischen Kommission erreichen, dass die irreführenden Kennzeichen entfernt wurden. Zalando wurde dazu verpflichtet klare, spezifische Informationen zur Nachhaltigkeit der einzelnen Produkte anzubieten.

„Dieser Fall zeigt die Relevanz eines transparenten Umgangs mit Umweltaussagen im Marketing, und wie wichtig die Regulierung durch die Verbraucherschutzbehörde ist,“ erklärt Peter Wagesreiter, Partner bei HSP.law. „VerbraucherInnen müssen darauf vertrauen können, dass die von Unternehmen abgegebenen Umweltversprechen der Realität entsprechen.“

Verbraucherschutz durch mehr Transparenz

Auf die Marktentwicklung reagierte der Europäische Gesetzgeber und verabschiedete im März 2024 die ECGT-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825). Diese ergänzt die allgemeine Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie (EU) 2005/29/EG) und die Verbraucherrichtlinie (Richtlinie (EU) 2011/83) und soll Verbraucher künftig vor irreführenden Umweltaussagen über die ökologischen Auswirkungen von Produkten schützen. Durch die ECGT-Richtlinie wird die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln klarer geregelt. Zudem werden allgemeine Umweltaussagen wie Green oder ecofriendly verboten, sofern diese nicht nachweislich für das konkrete Produkt belegt werden können.

„Die Einführung der ECGT-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt gegen Greenwashing. Unternehmen müssen künftig gewährleisten, dass ihre Umweltaussagen transparent und wissenschaftlich fundiert sind, um die KonsumentInnen nicht in die Irre zu führen,“ so Wagesreiter. „Dadurch wird sichergestellt, dass VerbraucherInnen eine informierte Kaufentscheidung treffen können und wirklich nachhaltige Produkte gefördert werden.“

Die Richtlinie muss bis März 2026 ins nationale Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, die neuen Regelungen treten bis spätestens September 2026 in Kraft. Weitere europäische Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz, die auf das gesteigerte Umweltbewusstsein der UnionsbürgerInnen sowie das Ziel einer klimaneutralen Union im Rahmen des European Green Deals abzielen, befinden sich bereits in Vorbereitung. Die EU plant zusätzliche Richtlinien, um klare Vorgaben für Umweltaussagen festzulegen und Greenwashing weiter einzudämmen.

 

(ots)

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