Das deutsche Justizministerium geht gegen den Messenger-Dienst Telegram vor. Laut einer Sprecherin habe das Bundesamt für Justiz zwei Anhörungsschreiben an Telegram in den Vereinigten Arabischen Emiraten gesandt. Das Bundesamt habe zwei Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet. Grund dafür ist, dass Telegram keine „leicht erreichbaren und unmittelbar erkennbaren“ Meldewege für straffähige Inhalte eingeführt habe. Diese seien im sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz gefordert. Zudem sei keine Person für Gerichtskontakte in Deutschland ernannt worden. Telegram könne nun Stellung nehmen.
Hintergrund ist die Ankündigung Lambrechts, auch kleinere Messenger-Dienste schärfer zu regulieren. Vor allem Telegram wird vorgeworfen, dass der Dienst mit mehreren Hundert Millionen Nutzern weltweit als Plattform für den Austausch etwa von rechten Gruppen dient. Der SPD-Politikerin zufolge dürfe man nicht zulassen, dass ungebremst strafbare Hasskommentare oder Aufrufe zur Gewalt verbreitet werden. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht vor, dass strafbare Inhalte schnell und konsequent gelöscht werden müssen.
APA/red