Ermittlungen gegen Meta wegen „Instagram Instants“

Die britische Kommunikationsaufsicht Ofcom prüft, ob Meta die Risiken der Instagram-Funktion „Instants“ vor ihrer Einführung ausreichend bewertet hat.

06.10.2026 14:00
red04
© Adobe Stock
Nach Ansicht der Behörde müssen wesentliche Änderungen an Online-Plattformen vor ihrer Einführung einer entsprechenden Risikobewertung unterzogen werden.

Die britische Kommunikationsaufsicht Ofcom hat formelle Ermittlungen gegen den Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta eingeleitet. Im Mittelpunkt steht die Instagram-Funktion „Instants“, über die Nutzer Bilder oder Videos teilen können, die nach dem einmaligen Ansehen aus dem Benutzerkonto des Empfängers verschwinden. Ofcom will prüfen, ob Meta vor der Einführung der Funktion die möglichen Risiken ausreichend bewertet hat. Konkret geht es um die mögliche Verbreitung illegaler Inhalte sowie um Gefahren für Minderjährige. Nach Ansicht der Behörde müssen wesentliche Änderungen an Online-Plattformen vor ihrer Einführung einer entsprechenden Risikobewertung unterzogen werden. Bei „Instagram Instants“ besteht laut Ofcom der Verdacht, dass diese Vorgaben nicht ausreichend beachtet wurden.

Meta verweist auf Schutzfunktionen

Meta weist den Vorwurf zurück. Ein Sprecher des Konzerns erklärte, das Unternehmen habe eine Risikobewertung durchgeführt und Ofcom über die Ergebnisse informiert. Zudem verfüge „Instants“ über verschiedene integrierte Schutzmaßnahmen. Dazu zählen laut Meta unter anderem das Blockieren von Screenshots, Weiterveröffentlichungen und Weiterleitungen. Für Konten von Jugendlichen seien außerdem automatisch Sicherheitsvorkehrungen aktiviert. Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit der Umsetzung des britischen Online Safety Act. Meta und Ofcom liegen bereits seit Längerem über verschiedene regulatorische Fragen im Streit. Der Konzern geht unter anderem gegen den Umfang der Informationen vor, die er der Behörde zur Verfügung stellen muss, sowie gegen die von Ofcom erhobenen Gebühren für die Regulierung von Online-Diensten.

(APA/red)

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