Anzeige

Google klagt gegen EU-Vorgaben zu Suchdaten

Google zieht gegen Vorgaben der EU-Kommission zur Weitergabe von Suchdaten und zur Öffnung von Android vor Gericht.

29.09.2026 16:06
red04
© Kirill KUDRYAVTSEV / AFP
Erst im Juli verhängte die EU-Kommission wegen zweier Verstöße gegen den DMA Geldbußen von insgesamt 890 Millionen Euro gegen Google.

Google geht gegen Vorgaben der EU-Kommission vor, die den Konzern zur Öffnung bestimmter Daten und Funktionen für Konkurrenten verpflichten. Der US-Konzern hat am heutigen Dienstag beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg Klage eingereicht. Im Zentrum stehen der Zugang zu anonymisierten Suchdaten sowie die Interoperabilität des Smartphone-Betriebssystems Android.

Suchdaten für Konkurrenten

Nach den Vorgaben der EU muss Google bestimmte Daten aus seiner Suche mit anderen Suchmaschinen teilen. Dazu gehören unter anderem anonymisierte Daten zu Suchanfragen, Klicks, angesehenen Ergebnissen und deren Platzierung. Die Daten sollen Wettbewerbern dabei helfen, ihre eigenen Suchdienste weiterzuentwickeln und zu verbessern. Auch KI-Dienste mit Suchfunktionen können grundsätzlich zu den möglichen Empfängern gehören. Die EU-Kommission hat dafür im Juli konkrete Maßnahmen festgelegt. Vorgesehen sind unter anderem technische Verfahren zur Anonymisierung, bei denen direkte Identifikatoren wie Nutzernamen und IP-Adressen entfernt werden. Seltene oder besonders lange Suchanfragen sollen ebenfalls unterdrückt werden. Ergänzend gelten vertragliche Vorgaben zur Nutzung und Speicherung der Daten sowie regelmäßige unabhängige Prüfungen. Google hält diese Schutzmaßnahmen dennoch für nicht ausreichend. Der Konzern argumentiert, dass Suchanfragen teilweise sehr persönliche Informationen enthalten können und eine Weitergabe ohne ausreichenden Schutz die Privatsphäre der Nutzer gefährden könnte.

Streit um Android

Der zweite Teil des Rechtsstreits betrifft Android. Die EU-Kommission verlangt, dass konkurrierende KI-Assistenten auf Android-Geräten gleichberechtigten Zugang zu bestimmten Funktionen erhalten. Nutzer sollen ihren bevorzugten Assistenten beispielsweise per Sprachbefehl aktivieren und ihn für Aufgaben innerhalb anderer Apps einsetzen können. Auch hier verweist Google auf Sicherheits- und Datenschutzrisiken. Die EU-Kommission hält dagegen, dass die vorgesehenen Maßnahmen entsprechende Schutzvorkehrungen enthalten und gleichzeitig den Wettbewerb zwischen Googles eigenen Diensten und konkurrierenden Angeboten ermöglichen sollen. Rechtliche Grundlage für die Vorgaben ist der Digital Markets Act (DMA). Er verpflichtet große Technologiekonzerne, die als sogenannte Gatekeeper eingestuft werden, unter anderem dazu, bestimmte Schnittstellen und Daten für Wettbewerber zugänglich zu machen. Bei Verstößen können empfindliche Sanktionen verhängt werden.

Google und EU weiter im Streit

Der aktuelle Rechtsstreit reiht sich in eine Serie von Auseinandersetzungen zwischen Google und den europäischen Wettbewerbsbehörden ein. Erst im Juli verhängte die EU-Kommission wegen zweier Verstöße gegen den DMA Geldbußen von insgesamt 890 Millionen Euro gegen Google. Dabei ging es um die Bevorzugung eigener Dienste in der Google-Suche sowie Einschränkungen bei der Weiterleitung von Nutzern zu alternativen Angeboten. Mit der nun eingebrachten Klage will Google die konkreten Vorgaben zur Datenweitergabe und Android-Interoperabilität gerichtlich überprüfen lassen. Der Streit dürfte damit auch die weitere Umsetzung des DMA gegenüber großen Plattformkonzernen prägen.

(APA/red)

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Beitrag teilen

Das könnte Sie auch interessieren