Associated Newspapers: Streit um Prozess-Kosten
Der Rechtsstreit zwischen Prinz Harry und einer britischen Mediengruppe geht mit einer Auseinandersetzung um die Prozesskosten weiter.
Nach dem verlorenen Rechtsstreit von Prinz Harry und mehreren weiteren Prominenten gegen die Mediengruppe Associated Newspapers (ANL) geht es nun um die Verteilung der entstandenen Prozesskosten. Die Anwälte des Unternehmens verlangen, dass die unterlegenen Kläger einen größeren Anteil der Kosten übernehmen als es in vergleichbaren Fällen üblich ist. Bei einer Anhörung vor einem Gericht in London argumentierte ANL, der insgesamt rund 34 Millionen Pfund (etwa 39,74 Millionen Euro) teure Prozess sei kein gewöhnlicher Rechtsstreit gewesen. Der Anwalt der Mediengruppe, Antony White, bezeichnete das Verfahren als einen „Frontalangriff“ auf die Zeitungen des Unternehmens, darunter die britische Daily Mail. Es habe sich nach seiner Darstellung eher um eine Kampagne als um ein normales Gerichtsverfahren gehandelt.
Gericht entscheidet über Berechnung der Kosten
Nun muss das Gericht klären, nach welchen Regeln die Prozesskosten verteilt werden. Üblicherweise müssen die unterlegenen Parteien bei einem verlorenen Verfahren einen bestimmten Anteil der Kosten der Gegenseite übernehmen. Offen ist, ob dieses Standardschema angewendet wird oder ob im vorliegenden Fall eine strengere Regelung gilt. Die Entscheidung des Gerichts wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich erwartet. Die Anhörung zur Kostenfrage soll zunächst fortgesetzt werden.
Kläger weisen Forderungen zurück
Zu den Klägern gehörten neben Prinz Harry und dem Musiker Elton John auch dessen Ehemann David Furnish, die Schauspielerinnen Elizabeth Hurley und Sadie Frost, die Bürgerrechtsaktivistin Doreen Lawrence sowie der frühere Politiker Simon Hughes. Der Anwalt der Kläger, Nicolas Bacon, erklärte, seine Mandanten hätten mit ihrer Klage nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Sie sollten seiner Ansicht nach nicht für sämtliche hohen Anwaltskosten der Mediengruppe aufkommen müssen.
Vorwürfe gegen Boulevardzeitungen nicht bestätigt
Ausgangspunkt des Verfahrens waren Vorwürfe gegen ANL. Die Kläger hatten dem Unternehmen vorgeworfen, über Privatdetektive unrechtmäßig in ihre Privatsphäre eingegriffen zu haben. Dabei ging es unter anderem um angebliche Überwachung von Fahrzeugen und Wohnungen, das unerlaubte Abhören privater Telefongespräche sowie den Versuch, mit falschen Identitäten an medizinische Unterlagen zu gelangen. ANL wies die Anschuldigungen zurück. Nach einem elfwöchigen Prozess kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Kläger ihre Vorwürfe nicht ausreichend belegen konnten, und wiesen die Klage ab.
(APA/red)
