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Mindestalter für Social Media: Entwurf bei EU

Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf für ein Social-Media-Mindestalter von 14 Jahren an die EU-Kommission übermittelt.

28.07.2026 10:40
red04
© Adobe Stock
Als problematische Funktionen nennt der Gesetzesentwurf unter anderem Empfehlungsalgorithmen, die überwiegend Inhalte unbekannter Personen anzeigen, endloses Scrollen, automatische Wiedergabe von Inhalten, Belohnungssysteme für eine fortlaufende Nutzung sowie Push-Benachrichtigungen bei Inaktivität.

Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf für ein Mindestalter von 14 Jahren bei der Nutzung bestimmter Social-Media-Plattformen am gestrigen Montag in Begutachtung geschickt und an die EU-Kommission zur Notifizierung übermittelt. Das wurde beim Sommerministerrat in Wals-Siezenheim bekanntgegeben. Ziel der geplanten Regelung ist es, Kinder vor Plattformen mit suchtfördernden Mechanismen besser zu schützen. Von den Bestimmungen betroffen wären unter anderem TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Messenger-Dienste wie WhatsApp sollen hingegen nicht unter das Gesetz fallen.

Altersnachweis für betroffene Plattformen

Vorgesehen sind Änderungen im Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetz (AMD-G). Demnach sollen Nutzer künftig ihr Alter nachweisen müssen, um auf die betroffenen Plattformen zugreifen zu können. Als problematische Funktionen nennt der Gesetzesentwurf unter anderem Empfehlungsalgorithmen, die überwiegend Inhalte unbekannter Personen anzeigen, endloses Scrollen, automatische Wiedergabe von Inhalten, Belohnungssysteme für eine fortlaufende Nutzung sowie Push-Benachrichtigungen bei Inaktivität. Auch die unerwünschte Kontaktaufnahme durch fremde Nutzer zählt zu den erfassten Risiken.

Regierung verweist auf besseren Schutz von Kindern

Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) sprach von erstmals klaren Regeln für den Zugang von unter 14-Jährigen zu bestimmten Social-Media-Plattformen. Das Gesetz sei ein wichtiger Schritt, um junge Menschen besser vor problematischen Inhalten und Funktionen im digitalen Raum zu schützen. Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ) bezeichnete die geplante Regelung als wichtigen Fortschritt für den Kinder- und Jugendschutz. Ziel sei es, Kindern im digitalen Raum denselben Schutz zu bieten wie im Alltag. Sollte das Notifizierungsverfahren planmäßig verlaufen, könnte das Gesetz im Jänner in Kraft treten. Für die Plattformbetreiber ist eine Übergangsfrist bis zum 1. April vorgesehen.

Kindgerechte Angebote und hohe Strafen

Plattformen sollen die Möglichkeit erhalten, spezielle Bereiche für Kinder anzubieten. Gleichzeitig sieht der Gesetzesentwurf die Verantwortung bei den Betreibern. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, können insbesondere sehr große Plattformen mit Geldstrafen von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes belegt werden.

Datenschutz bei der Altersverifikation

Für den Altersnachweis ist laut Regierung ein hoher Datenschutz vorgesehen. Anbieter der Altersverifikation sollen weder nachvollziehen können, wann oder wo ein Nachweis verwendet wird. Die jeweilige Plattform erhält lediglich jene Informationen, die für die Überprüfung des Alters notwendig sind. Als mögliche Lösung wird unter anderem die ID Austria genannt. Die Altersverifikation soll einmalig bei der Erstellung eines Kontos erfolgen. Bereits bestehende Nutzerkonten müssten nach Inkrafttreten der neuen Regelung überprüft werden.

EU-Regelung weiterhin angestrebt

Die Bundesregierung bekräftigte außerdem ihre Unterstützung für eine europaweite Regelung mit einem Mindestalter für soziale Medien. Unabhängig davon soll die nationale Regelung rasch umgesetzt werden, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen.

Zustimmung und Kritik

Der Handelsverband begrüßte den Gesetzesentwurf. Geschäftsführer Rainer Will erklärte, Kinder dürften im digitalen Raum nicht schutzlos globalen Plattformen ausgesetzt sein. Endlos-Feeds, problematische Inhalte, manipulative Algorithmen und Cybermobbing seien eine gefährliche Kombination. Unternehmen, die von der Aufmerksamkeit junger Menschen profitierten, müssten daher auch Verantwortung für deren Schutz übernehmen. Kritik kam von der FPÖ. Generalsekretär und Mediensprecher Christian Hafenecker bezeichnete das Vorhaben als Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit junger Menschen. Aus seiner Sicht werde der Kinder- und Jugendschutz als Begründung für eine stärkere staatliche Kontrolle herangezogen. Zudem argumentierte er, soziale Medien ermöglichten auch regierungskritischen Stimmen sowie unabhängigen Medien den direkten Zugang zur Bevölkerung und warnte vor einer Einschränkung des öffentlichen Meinungsspektrums.

(APA/red)

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