Anzeige

Presserat rügt „Mein Bezirk“ wegen KI-Bild

Der Presserat sieht in der fehlenden Kennzeichnung eines KI-Bildes einen Verstoß gegen den Ehrenkodex.

23.07.2026 12:35
red04
© Adobe Stock
Der zuständige Senat 3 des Presserats kam zu dem Schluss, dass das Bild offensichtlich mit Künstlicher Intelligenz erstellt worden sei.

Der Österreichische Presserat hat das Regionalmedium Mein Bezirk wegen der Verwendung eines nicht gekennzeichneten KI-generierten Bildes gerügt. Das Bild erschien im Zusammenhang mit dem Artikel „Wind und Sonne schicken hohe Rechnung“ in der Villach-Ausgabe und war von einer Anti-Windkraft-Initiative zur Verfügung gestellt worden. Die Darstellung zeigt eine Landschaft, in der ein Wald von Maschinen gerodet wird. Im Hintergrund sind Berge mit Windrädern zu sehen. Im Beitrag wurde das Motiv als „Foto“ bezeichnet. Nach Ansicht des Presserats konnte diese Bezeichnung bei Lesern den Eindruck erwecken, es handle sich um eine tatsächliche Aufnahme.

Presserat sieht KI-Erstellung als erkennbar an

Der zuständige Senat 3 des Presserats kam zu dem Schluss, dass das Bild offensichtlich mit Künstlicher Intelligenz erstellt worden sei. Als Hinweis darauf nannte der Senat unter anderem Unterschiede bei der Anzahl der Rotorblätter der dargestellten Windräder. Eine Kennzeichnung als KI-generierte Darstellung erfolgte jedoch nicht. Die Medieninhaberin argumentierte laut Presserat, eine solche Kennzeichnung sei nur notwendig, wenn Leser das Bild tatsächlich für eine reale Aufnahme halten könnten. Im konkreten Fall sei aus ihrer Sicht erkennbar gewesen, dass es sich nicht um ein echtes Foto handle. Auch der Autor des Artikels verwies darauf, dass Bilder in der Berichterstattung grundsätzlich mit der Quellenangabe „Foto“ versehen würden, unabhängig von der Art der Darstellung.

Sorgfalt bei kontroversen Themen

Der Presserat widersprach dieser Einschätzung und verwies auf die gesellschaftliche Debatte rund um Windkraftanlagen. Gerade bei umstrittenen Themen sei eine besonders sorgfältige und korrekte Darstellung notwendig. Nach Ansicht des Senats konnte die Bezeichnung des KI-Bildes als „Foto“ eine irreführende Wirkung haben. Da das Bild zudem eine negative Darstellung von Windkraft vermittle, sah der Presserat darin einen Verstoß gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse.

Kennzeichnungspflicht für KI-Bilder

Der Presserat betonte grundsätzlich, dass Fotomontagen und bearbeitete Bilder, die bei einer oberflächlichen Betrachtung als dokumentarische Aufnahmen verstanden werden könnten, klar als solche ausgewiesen werden müssen. Diese Vorgabe gelte auch für Bilder, die vollständig mit Künstlicher Intelligenz erzeugt oder mithilfe von KI verändert wurden.

(APA/red)

Anzeige
Anzeige
Beitrag teilen

Das könnte Sie auch interessieren