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EuGH: Streaming-Abos unterliegen Widerrufsrecht

Sky Österreich scheitert vor dem EuGH mit der Auffassung, Streaming-Abos könnten vom Widerrufsrecht ausgenommen werden.

red04 16:39 Uhr 1 Min. Lesezeit
Der Oberste Gerichtshof legte die Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof zur Auslegung des EU-Rechts vor.
Der Oberste Gerichtshof legte die Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof zur Auslegung des EU-Rechts vor. © APA/HANS KLAUS TECHT

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Widerrufsrecht bei Streaming-Abonnements nicht ausgeschlossen werden darf, wenn der Anbieter sein Angebot an das Nutzungsverhalten des Kunden anpasst. Das Urteil wurde am heutigen Donnerstag in einem Verfahren gegen Sky Österreich verkündet.

Streaming als digitale Dienstleistung eingestuft

Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei einem Streaming-Abonnement um die Bereitstellung einer digitalen Dienstleistung. Aus diesem Grund könne das gesetzliche Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden. Das entschied der EuGH in Luxemburg im Verfahren mit dem Aktenzeichen C-234/25.

Streit um Einordnung des Angebots

Sky Österreich hatte die Auffassung vertreten, dass das Unternehmen digitale Inhalte bereitstelle. Nach dieser Sichtweise könne das Widerrufsrecht entfallen, wenn ein Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass die Vertragserfüllung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.

Verbraucherschutzorganisation klagte

Eine Verbraucherschutzorganisation hatte diese Vertragsklausel vor österreichischen Gerichten angefochten. Der Oberste Gerichtshof legte die Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof zur Auslegung des EU-Rechts vor, der nun die Einordnung als digitale Dienstleistung bestätigte.

(APA/red)

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