Weißmann-Rücktritt: Das sagt sein Anwalt
Weißmanns Anwalt kritisiert die mediale Verbreitung ungeklärter Anschuldigungen als „unangemessen“ und kündigt rechtliche Schritte an.
Nach dem Rücktritt von Roland Weißmann als Generaldirektor des ORF hat sich nun dessen Anwalt öffentlich zu Wort gemeldet. Weißmann bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.
Anwalt: Vorwürfe nicht konkret vorgelegt
Der Rechtsvertreter des ehemaligen ORF-Chefs, Oliver Scherbaum, erklärte in einer Aussendung, seinem Mandanten sei der konkrete Sachverhalt der Vorwürfe bislang nicht bekannt. Weißmann habe dennoch seinen Rücktritt erklärt, um möglichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Nach Angaben des Anwalts sei Weißmann vom Stiftungsrat darüber informiert worden, dass eine Mitarbeiterin ihm unangemessenes Verhalten zu Beginn seiner Amtszeit im Jahr 2022 vorwerfe.
Kritik an Umgang mit den Anschuldigungen
Scherbaum kritisierte in seiner Stellungnahme den Umgang mit den Vorwürfen. Die mediale Verbreitung von „in keinster Weise aufgeklärten Vorwürfen“ stelle eine „völlig unangemessene und überschießende Reaktion“ dar. Zudem sei seinem Mandanten vom Vorsitzenden des Stiftungsrates, Heinz Lederer, nur eine Frist von wenigen Tagen eingeräumt worden, um seinen Rücktritt zu erklären.
Rechtliche Schritte angekündigt
Der Anwalt kündigte zudem rechtliche Schritte an. Sowohl die Vorgehensweise im Zusammenhang mit den Vorwürfen als auch eine mögliche Weitergabe der Anschuldigungen durch Dritte würden aus seiner Sicht die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten verletzen.
(APA/red)
