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OGH: Standard verliert gegen FPÖ

Das Gericht bestätigt, dass „Standard“-Redakteur Fabian Schmid von der FPÖ als „politischer Aktivist“ bezeichnet werden darf. Die Zeitung habe schwerwiegende und unwahrscheinlich erscheinende Vorwürfe gegen FPÖ-Landtagsabgeordneten unkritisch verbreitet.

14.06.2024 9:48
red01
© unsplash

Untersagt wird der Partei aber die Behauptung, die Berichterstattung des Standard über den Wiener FPÖ-Landtagsabgeordneten Udo Guggenbichler habe „lediglich der Diffamierung freiheitlicher Mandatare gedient“.

Auslöser waren Standard-Berichte über Vorwürfe gegen Guggenbichler. Der Wiener FPÖ-Landesparteisekretär Michael Stumpf kritisierte diese und hielt in einer Aussendung fest, dass ein Journalist sich nicht als „politischer Aktivist“ betätigen solle. Standard und Schmid gingen daraufhin bei Gericht dagegen vor, hatten in den ersten beiden Gerichtsinstanzen aber keinen Erfolg. ExtraDienst berichtete über diese Causa in der Print-Ausgabe 1-2/2024.

Auch der OGH entschied nun, dass sich Schmid die Bezeichnung gefallen lassen müsse. Die Zeitung wende sich bekanntermaßen wiederholt gegen die politischen Ansichten der FPÖ. Das Medium habe schwerwiegende und „von vornherein unwahrscheinlich erscheinende“ Vorwürfe unkritisch und breit dargestellt. Journalisten würden mit oftmals überzeichneten oder bewusst provokant formulierten Artikeln ähnlich wie Politiker die politische Arena betreten und müssten sich somit erhöhter Kritik stellen. Der Wiener FPÖ-Landesparteiobmann Dominik Nepp bezeichnete das Urteil in einer Aussendung als „Sieg für die Meinungsfreiheit“.

Anders indes klingt die Reaktion des Standard gegenüber der APA. „Der OGH hat den gezielten Diffamierungen von Qualitätsmedien und Journalistinnen und Journalisten eine deutliche Grenze gesetzt“, beschied Medienanwältin Maria Windhager. Schließlich dürfe Stumpf unter anderem nicht mehr behaupten, dass der Standard und Schmid in ihrer Berichterstattung „keinerlei Wert auf Richtigkeit“ legten. Zur zulässigen Bezeichnung von Schmid als politischem Aktivisten betonte Windhager, dass der OGH keine Aussage darüber getroffen habe, ob Schmid ein politischer Aktivist sei, sondern lediglich der Ansicht ist, dass diese Äußerung in dieser konkreten Fallkonstellation zulässig sei. In jedem Falle prüfe Der Standard weitere rechtliche Schritte.

 

apa

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