Rechtsmissbräuchliches Verhalten bei 30 000 Abmahnbriefen

Gerichtshammer

Noch nicht rechtskräftig ist das Urteil des Bezirksgerichts Favoriten zu Schadensersatzforderungen einer Klientin des Anwalts Marcus Hohenecker. Diese sah durch die Einbettung der Google Fonts in diverse Webseiten eine Weitergabe der Daten an die USA und damit eine Verletzung des Grundrechtes auf Datenschutz. Im Anwaltsschreiben war auch von einem Verstoß gegen die DSGVO sowie “erhebliches Unwohlsein” seitens der Beschwerdeführerin die Rede. Gefordert wurde von jedem Webseiten-Betreiber ein Schadenersatz von 100 Euro sowie Anwaltskosten von 90 Euro.

Darauf reagierte der Vorarlberger Unternehmer Maximilian Zumtobel mit der Einschaltung seines Anwaltes, Ulrich Kopetzki. Dieser klagte – in erster Instanz erfolgreich – die Feststellung ein, dass der genannte Anspruch nicht bestehe. Nicht nur hält das Gericht fest, dass weder finanzielle Ansprüche bestünden, noch Auskunft laut DSGVO zu leisten sei. Auch wurden der Urheberin der Mahnschreiben die Gerichtskosten von 3000 Euro angelastet.

Kopetzki kündigt nun eine Sammelklage an. Die Vielzahl der Adressaten erklärt sich aus der Verwendung eines Hintergrundprogrammes, das Datenströme misst, protokolliert und auf Datenschutzverletzungen reagiert. Binnen kurzer Zeit konnten so tausende Websites angesurft und, wo das Programm anschlug, Mahnschreiben versendet werden.

Gerne hätte die Verfasserin auf ihre Ansprüche verzichtet, was Zumtobel jedoch nicht zu akzeptieren bereit war. Anwalt Hohenecker wird indes Berufung einlegen.

APA/Red.

Statt Handy-Signatur ab 5.Dezember ID-Austria

Frau benutzt Handy vor dem Computer

Was digitale Signaturen betrifft, hat Österreich laut Digitalisierungs-Staatssekretär (ÖVP) Florian Tursky bereits eine gute und starke Tradition. Weiter verstärkt hat sich der Trend durch einen “Digitalisierungs-Boost” infolge der Coronapandemie. So wird die herkömmliche Handy-Signatur aktuell von 2,8 Mio. Nutzern verwendet, 1,5 Mio sind hingegen bereits auf die, derzeit im Pilotbetrieb laufende, ID-Austria umgestiegen.

Einfach und niederschwellig soll nun der Umstieg für alle Nutzer ab 5. Dezember werden. Hierzu wird man sein Konto nach dem gewohnten LogIn zur Handy-Signatur mittels weniger Schritte auf die Basisversion von ID-Austria umstellen können.

Dies werde nicht nur aufgrund sich wandelnder Sicherheitsstandards implementiert, auch entspräche die ID-Austria europäischen Standards und werde daher auch im EU-Ausland akzeptiert, so Tursky. Beispielsweise könne man sich damit auf Universitäten identifizieren. Über 400 öffentliche Services – so etwa die unter den Angeboten am stärksten genutzte Plattform finanz.online – stünden bereits zur Verfügung. Darüber hinaus sind auch 68 privatwirtschaftliche Services nutzbar. Im Gespräch ist auch die Möglichkeit der zukünftigen Kreditabwicklung über die Plattform.

Möglich sind derlei umfassende Funktionen nur mit der Vollversion der ID-Austria, welche nach persönlicher Identifizierung, etwa mittels des Reisepasses, durch eine Behörde freigeschaltet werden muss. Die Umstellung sei auch lange nach dem Stichtag weiterhin möglich, betont Staatssekretär Tursky.

APA/Red